Verwertung eines sicherungsübereigneten PKW |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:07 |
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Hallo ihr lieben menschen da draussen.
ich hab da mal eine kurze frage: Wenn beim verkauf eines sicherungsübereigneten PKW der Erlös grösser ist als die Forderung der Bank, wem steht der Mehrerlös zu?LIEBE GRÜßE *** Julchen hat euch alle lieb!! *** |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:29 |
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der mehrerlös steht dem kreditnehmer zu. |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:33 |
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Hatte ich mir auch gedacht, ist aber laut Musterlösung falsch. Ist aus der BBL Prüfung programmiert 20002, Aufgabe 14 LIEBE GRÜßE *** Julchen hat euch alle lieb!! *** |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:40 |
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bist du dir sicher, in die ap habe ich noch nicht hereingeguckt, mache ich erst kurz vor der prüfung...naja warten wir mal ab was die anderen dazusagen |
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Verfasst am: 18.04.2003 14:52 |
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Ich meine auch, dass den Mehrerlös der Kreditnehmer bekommt. Da die Bank ja bekommen hat, was sie wollte, bleibt der Rest für den KN übrig. Verstehe deshalb auch nicht, warum das in der Aufgabe der AP falsch sein soll |
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Verfasst am: 18.04.2003 15:05 |
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ein evtl. erzielter Mehrerlös steht dem Sicherungsgeber zu. Die Sicherungsübereignung ist fiduziarisch, dh. der Sicherungsnehmer hat ein bedingtes Verwertungsrecht und muss den Mehrerlös an den Sicherungsgeber abführen |
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Verfasst am: 18.04.2003 17:54 - Geaendert am: 18.04.2003 18:36 |
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Hier die Aussagen aus der AP
14. Der Pkw wurde von der Kreditbank AG finanziert. Franz Peters zahlt seinen Ratenkredit nicht ordnungsgemäß zurück. Nachdem die Kreditbank AG ohne Ergebnis die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte durchgeführt hat, soll das sicherungsübereignete Auto verwertet werden. Was muss die Kreditbank AG hinsichtlich der Verwertung beachten? (3 Punkte)
1 Eine Verwertung ist nur möglich, wenn die Kreditbank AG einen vollstreckbaren Titel erlangt hat.
2 Eine Verwertung kann erst erfolgen, wenn in mindestens einer Tageszeitung eine Verwertungsankündigung erfolgte.
3 Die Verwertung des Autos kann durch freihändigen Verkauf erfolgen.
4 Der Verwertungserlös muss mindestens 80 % des Verkehrswerts betragen.
5 Ein Mehrerlös über den Forderungen der Kreditbank AG steht dem Sicherungsnehmer zu.
Die richtige Lösung war Nr. 3. |
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Verfasst am: 18.04.2003 19:26 |
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dann ist doch alles klar, ist doch richtig was in der ap steht. |
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