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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Widerruf Arbeitsvertrag
 
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.05.2009 12:32
kann mir jmd sagen wielang man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag wiederrufen kann?Wenn man die Arbeit noch nicht angetreten hat?
Sunny0409
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.05.2009 13:31
Bin der Meinung es sind 2 Wochen vor Antritt des Arbeitsverhältnisses.
So wurde mir das jedenfalls mal gesagt als ich Ausbildung anfangen wollte, dass ich 2 Wochen vorher noch abspringen könnte wenn ich was für mich "besseres" finde.
Lg
Pattygoal2504
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.05.2009 14:01
Zur Not gehst du einfach nicht hin und wirst daraufhin gekündigt :)
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.05.2009 14:05
Wer würde das nicht tun..?

Nee also ich glaub auch dass es so ist wie Sunny sagt.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2009 16:46
Steht was zum Widerruf im Arbeitsvertrag?
Gesetzlich gibt es da nämlich keine Möglichkeit. Zumindest ist mir da nichts bekannt. Ist ja schließlich kein Haustürgeschäft ;)
grundmann
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.05.2009 17:07
Arbeitsvertrag ist rechtswirksam geschlossen worden. Sie müssen dann mit der Bank einen Aufhebungsvertrag schließen. Möglicherweise haben Sie für diesen Fall eine Sondervereinbarung im Arbeitsvertrag.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2009 18:19
Ein Widerrufsrecht gibt es auf gesetzlicher Grundlage nicht, warum auch, jeder weiss doch, was er tut.

Nicht hingehen ist üblich, kann aber Schadenersatzforderungen begründen, daher nicht zu empfehlen.

Ist ne Probezeit vereinbart, am 1. Arbeitstag hin, Kündigung abgeben. Kommt aber wie immer auf die Regelungen des Einzelvertrages an.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.05.2009 09:10
Ein Erwachsener sollte wissen: Verträge sind einzuhalten. Bei Arbeitsverträgen gibt es das Kündigungsrecht.

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.06.2009 21:55
Wie ist es zu beurteilen, wenn der neue Mitarbeiter mit dem neuen Job überhaupt nicht zufrieden ist. Muss er sich dann bei einem Vertrag mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15./30. über ca. 5/6 Wochen durchwürgen?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.06.2009 22:38
Im Zweifel ja, es sei denn er bekäme was anderes mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Das sollte aber normalhin klappen, denn der Arbeitgeber will ja auch niemanden, der mehr oder weniger nur seine Zeit abhängt.
 

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