Dispo |
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Verfasst am: 17.04.2003 15:54 |
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Laut Gesetz kann ich als Kunde einen Dispo nur mit freimonatiger Kündigungsfrist kündigen.
sehe ich das richtig? |
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Verfasst am: 17.04.2003 16:09 |
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Der Kunde gleicht den Soll-Saldo aus und damit ist der Dispo hinfällig. Für was eine Kündigungsfrist? |
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Verfasst am: 17.04.2003 16:19 |
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dachte ich auch, aber habe nun gelesen von einer 3-monatigen kündigungsfrist, daher meine frage..
vielleicht weiß jemand mehr!!! |
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Verfasst am: 17.04.2003 16:26 |
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darf ich fragen woher du diese Info hast ?
aus Kundensicht ist der Dispo täglich kündbar,
alles andere würde ja auch keinen Sinn machen.
Kannst auch mal in den AGB´s nachlesen,
die Zusage erfolgt von Bankseite immer b.a.w.
so kann die Bank den Kredit fällig stellen und der Kunde ebenso |
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Verfasst am: 17.04.2003 16:29 |
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übungsbuch grill.
seite habe ich gerade leider nicht parat. |
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Verfasst am: 17.04.2003 16:29 |
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Darlehen mit veränderlichem Zinssatz können jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Festzinsdarlehen können frühestens 6 Monate nach Auszahlung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen können 10 Jahre nach Empfang des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Außerdem besteht am Ende der Zinsbindung ein Kündigungsrecht, wenn die Kündigung dem KI ein Monat vor Ablauf zugeht. |
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Verfasst am: 17.04.2003 19:16 |
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da haben wir es ja, darlehen mit variablem zinssatz, liegt ja beim dispo vor...was gesetze alles verbergen. |
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Verfasst am: 17.04.2003 20:28 |
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Der Dispo ist ne Ausnahme. Wär ja auch ansonsten Stumpfsinn. |
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Verfasst am: 18.04.2003 13:28 |
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aber formal wenn auch nicht der praxis stimmt das mit den 3monaten kündigungsfrist beim dispo. |
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Verfasst am: 18.04.2003 14:11 |
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Schau mal im BGB unter § 493. Dort ist der Dispokredit gesetzlich geregelt.
Normalerweise wird ein Dispo ja b.a.w. gewährt. Der Kunde muß ihn ja nicht beanspruchen, bzw. kann ihn ja jederzeit zurückzahlen. Für ihn gibt es also eigentlich keine "Kündigungsfrist".
Aus Sicht der Bank ziehen die Bestimmungen der AGB. Bei den Genossenschaftsbanken steht da unter Punkt 19.2
"Kündigung unbefristeter Kredite
Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen"
Durch die AGB ist also den Bestimmungen von §493 Abs. 1 Nr. 4 Rechnung getragen. Deshalb wichtig: Bei Einräumung eines Dispo immer auf die AGb verweisen. |
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Verfasst am: 22.04.2003 22:49 |
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Die Dispositionskredite sin meist Personalkredite !
Die Banken verzjcbten bei Kontokorrentkrediten oftamls auf die Bestellung von Sicherheiten, wenn die Bonität des Kreditnehmers ausreichend ist. Das Risiko beim Kontokorrentkredit vermindert sich bereits dadurch, dass die Bank durch die Verbuchung der Umsätze des Kunden einen aktuellen Informationsstand über seine wirtschaftliche Lage erhält. |
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