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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

gerichtliches Mahnverfahren
 
fleur87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 14:45
2 mal anmahnen, dann vollstrecken Titel einholen und vollstrecken??

einfach mal was ausgedacht =)
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:47
mahnung->2 wochen keine reaktion->mahnbescheid->2 wochen keine reaktion->vollstreckungsbescheid->titel für die bank->gerichtsvollzieher->pfändung ins bewegl vermögen->falls fruchtlos kann ki eidesstattl versicherung verlangen->falls sich kunde weigert bis zu 6 monate beugehaft-> titel ist 30 jahre gültig
fleur87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 14:52
ja wahnsinn ^^
Piccolo
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:53
puhhhh das wusst ich auch nicht mehr aber ich hoffe ich bekomme da wenigstens paar punkteeinmal mahnen hab ich und danach hab ich glicch gerichtsvollzieher^^
michee88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 15:37
1x mahnen und dann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür? Das ist ja der Hammer... Aber trotzdem ne lustige Sache....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2009 16:23
- Bank stellt Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht
- Amtsgericht erlässt Mahnbescheid und stellt ihn zu
- Bank stellt Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
- Amtsgericht erlässt Vollstreckungsbescheid und stellt ihn zu
Zylinderzicke
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 18:21
@ Herrmann:

Genauso hab ich das geschrieben. Ich hoffe, das reicht aus. :)
Julie00
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 18:38
@zylinder...

so hab ichs auch
 

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