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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Notar-Anderkonto
 
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:40 - Geaendert am: 12.05.2009 14:42
fragen bzw lösungen dazu?

bei der aufgabe mit dem festgeld, frage zum fa hab ich folgendes geschrieben: "einen fa für die anfallenden zinsen kann keiner der beiden stellen, der wirtsch berechtigte hat allerdings dem notar gegenüber einen anspruch auf die zinsen"


was habt ihr für eine konto bezeichnung genommen?
wäre " Karl Brüggen Notar-Anderkonto" richtig?
Seatdriver87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 14:43
Jop so ähnlich hab ich das auch:

Notar kann keinen stellen da er nicht wirtsch. Berechtigter ist und wirtsch. Berechtigter kann keinen stellen da er nicht Kontoinhaber ist.

Das was ich nicht so wusste waren die ersten 3 die fand ich ziemlich schwammig.
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:45
naja die sekretärin bekomm keine vollmacht, da sie von rechtswegen auch kein anderkonto eröffnen dürfte, und nur solche personen verfügungsberechtigungen über notar-anderkonten erhalten dürfen..richtig?
Piccolo
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:46
ich hab auch Karl Brüggen Anderkonto
Piccolo
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:47
ja sekretäring bekommt keine vollmacht und wie habt ihr das mit dem FSTA geregelt? ich hab geschrieben sit nicht möglich
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 14:48
steht im ersten beitrag, kein fa von beiden nicht
Torben89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 17:09
Hmm ich hatte geschrieben Notaranderkonto "Name des Begünstigten"

War mir auch ein bisschen unsicher...
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 18:30
konto wird auf namen des treuhänders eröffnet, zusatz "anderkonto" (ich hoffe "Notar-Anderkonto" ist auch zulässig^^) wirtschaftl berechtigter KANN mit in der kontobezeichnung stehen, name und anschrift des wirtsch berechtigten MÜSSEN aber in den kontounterlagen festgehalten werden
bastideisler26
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 18:54
Was für Dokumente sind denn vorzulegen und welche Rechtsgrundlagen waren es?
MxK
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 18:57
AO und GWG hab ich genommen
bastideisler26
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 19:01
Hab ich auch.
Und welches Dokument außer dem Perso für die Eröffnung?
Sweety11488
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 19:10
Hab Perso + Handelsregister (weiß aba nich, obs richtig is)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2009 19:12
Hnadelsregisterauszug ist falsch, weil der Notar keine Firma nach HGB hat.
Bestallungsurkunde wäre richtig gewesen.
bastideisler26
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 19:16
boah, Bestallung hab ich auch, wer stellt die denn aus>?
Sweety11488
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 19:26
wisst ihr, ob man seinen Namen bei den offenen Antworten notieren sollte?? Man sagte, dass da Prüfngsnr. + Klassenlehrer geschrieben sein sollte, aba einige haben scho erzählt, dass noch der Name hin sollte . . . Hab jetz bloß 2x Namen notiert . . . HELP
 

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