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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Rewe
 
ayn
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 11:54
Hey, nach diesem schock frage ich mich was wohl morgen so alles schönes auf uns zukommt....
es kommt bestimmt Abschreibungen viel und so nen krams wie ewb und pwb ausführlich dran oder was meint ihr?
LG
McKenzie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 12:44
denk ich auch dass heuer pwb/ewb/gwg usw. drankommt...wurde ja letztes jahr vernachlässigt.
Chrissel1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 12:49
Hey!

Ich habe die gleiche Vermutung.
Es wird zwar der Basissatz an Aufgaaben... Bruttozinsspanne etc oder auch Konditions- und Strukturbeitrag kommen.

Sollten uns aber überraschen lassen.

Unsere Lehrer erzählten uns, das in der Sommerprüfung BWL schwerer ist und der Rest "einfacher".

Werden es ja morgen sehen....
SBL42
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:04
den lehrern darfst garn nichts mehr glauben :)

außerdem schauen die sich die prüfung auch erst morgen in der früh an..
würd mich gar nicht so auf die aussager verlassen, dass es "einfach" wird
Chrissel1986
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:09
Man merkt es....

Sehr hitzige Gespräche..
Muss ja leider morgen AWL und REWE nachschreiben.
Hatte an dem Morgen (AP 08/09) einen Autounfall und konnte auch nichts mehr nachschreiben..:-(

Bin echtmal gespannt.
So oder so, es wird morgen Abend gefeiert :-)
Pia1988
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 16:03
Willkommen im Club ich lag letztes Jahr bei Rewe und Awl aufm OP-Tisch :D mein Blindarm hat nen Lauten gemacht....

..mich ärgert, dass ich seit September keine Berufsschule mehr hatte, und das mit GWG nicht richtig durchblicke....also bei Beträgen bis 150 netto kann ich sofort als Aufwand erfassen, richtig? Und bei Beträgen ab 150 bis 1000€ bilde ich einen Sammelposten der 5 Jahre immer zum Ende des Jahres abgeschrieben wird? Ist das richtig? Und wie lauten die Buchungssätze? Ganz normal wie sonst auch?

Blicke da nicht ganz durch....ich hab voll Angst, gerade auch vor WiSo...ich finde dieses Fach ist unberechenbar:P
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 16:12
Neuerungen der Abschreibung:

http://home.arcor.de/rudolf.rathner3/uebungsaufgabe%20neue%20Afa.pdf
Pia1988
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 16:28
super jetzt hab ich‘s kapiert! Vielen Dank:)
aalban86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 16:57
Ich komm damit nicht klar. ich dachte wenn ich Güter habe womit ich Ust pflichtiger dienstleistung habe. darf ich nicht bei der abschreibnung keine ust dazu nehemne
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 17:11
So ist es auch: Im unsatzsteuerpflichtigen Bereich bekommt man bei Käufen die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet. Daher ist die nicht mit abzuschreiben!
kape
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 18:28
und wie sieht das mit umsatzstuerbefreiten Anlagegegenständen aus??? Beim Betrag von unter 1000 euro. (GWG) muss ich dann die umsatzsteuer mit auf fünf jahre abschreiben?????
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2009 19:09 - Geaendert am: 12.05.2009 19:09
Ja, bei GWGs (bis einschließlich 1000,- netto) im umsatzsteuerbefreiten Bereich muss der Bruttobetrag (max. 1190,-) über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2009 19:23
Herr Rathner wird nicht müde, immer wieder dieselben Fragen zu beantworten.
Mit der Suchfunktion könnten viele Fragen beantwortet werden.
 

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