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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

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Zoe_Josephine
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 11:30
was ist überhaupt ein offenes Depot?! oO
hab ich noch NIE gehört...

hab da goldbarren und das sparbuch -.-

habe eh total versagt...man war die scheiße!!! ò.ó
tina1989
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 11:31
meine rede...aber anscheinend is niemand unserer meinung
Finly
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 11:40
Unfug.

Es gibt offene und geschlossene Depots.

Das geschlossene Depot ist das Schließfach in eurer Bank. Dort kann nur der Kunde einblicken sonst niemand, da es ja verschlossen ist! Dort könnten z.B. Goldbarren liegen...

Das Aktiendepot ist ein offenes Depot hingegen, da hier mehrere Personen zugriff drauf haben und nicht nur der Kunde allein. Somit können nur 1 und 6 richtig sein (ich mein das waren Aktien und Fondanteile).
Pia1988
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 11:41
Was kamen denn fur Themen in den Fällen dran? Würd mich mal interessieren, weil‘s bei uns letztes Jahr so einfach war. Muss morgen Rewe und AWL schreiben..hoffentlich wird‘s einfacher als letztes Jahr,,,

Ich hoffe BBl ist für alle gut gelaufen....Morgen ist‘s vorbei :)
spaddl
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 11:42
Die Fälle waren

1. Notar kommt zu uns und will ein Konto eröffnen
2. Kundin will Aktien kaufen
3. Notleidender Kredit
Pia1988
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 12:08
ui dann war‘s wirklich deutlich schwerer als letztes Jahr!
Julifa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 13:26
Bei dem 1. Fall ging es ja gleich los mit Legi und Identifizierung des Notar´s....Legi ist mir ja klar (Persi) aber wie identifizier einen Notar??? Und darf er den FA für den wirts. Berechtigten hinterlgen oder muss der Berechtigte das selber machen???
Danke
snowcoder
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:27 - Geaendert am: 12.05.2009 13:31
@Julifa

notar wird mit ner notarbestellungsurkunde zum notar ;-)

und FA hab ich geschrieben gibts für die konten keinen weil is ja nich das geld vom notar.. und der wirt. ber. is ja nicht unmittelbarer besitzer.. quasi.. irgendwie so...
Davnick
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 13:34
Da habe ich die ganze Zeit gerätselt, wie die heißt.

Ich fand die konventionellen Aufgaben echt hart.
Z.B das mit dem Kunden, woher man sieht dass seine finanzielle Situation nicht gut ist und man wisste fast garnix.

Das mit der Freistellung kann ich beantworte, grundsätzlich darf nur der Kontoinhaber freistellen also wirtschaftlich Berechtigter ne ne
Und der Notar darf es auch net, weil das Geld nicht ihm ist, und man darf laut AO nur Erträge aus eigenen Geldern freistellen, ist wie ein Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters, der darf das auch nicht freistellen.

Eine große Unklarheit von mir war, wie ist dann die Kontobezeichnung??
Julifa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 13:35
na aber irgendwo müssen die erträge doch mit beachtet werden die beim festgeldkonto anfallen? kapier ich ni.... jetz kann ich´s eh nicht mehr ändern :)
snowcoder
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.05.2009 13:37
stand das mit der kontobezeichnung nich auch in dem text?
da hab ich ganz simpel: notaranderkonto bzw wenn der notar auch noch rechtsanwalt is rechtsanwaltanderkonto...
stand so in den bedingungen drin wenn ich mich richtig erinner..
Davnick
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2009 13:46
Ich glaube, dass des zu leicht wäre, denke des heiß Name Notar Notaranderkonto i wie
( Notar ) Thomas Müller Notaranderkonto.

Also das mit den Erträgen da is ja nur so, dass die nicht freigestellt werden können, weil die Bank das halt net darf.
Aber derjenige kann sich ja zur Einkommenssteuer veranlagen lassen und die gezahlte Abgeltungssteuer wiederbekommen, falls ihm das zusteht ;)
Lachkatze
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2009 09:40
Ja das mit den Erträgen wird meiner Meinung nach so geregelt, wie beim Mietkautionskonto das auf den Namen des Vermieters läuft,
da ist ja auch der Vermieter kontoinhaber, und der Mieter der berechtigte.
also muss der Notar sich eine Steuerbescheinigung geben lassen, und diese dem Treugeber geben, dieser kann sich mit dieser Steuerbescheinigung die Steuern bei der Einkommenssteuererklärung "zurückholen"
valla88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2009 11:32
kann mir jemand bitte die prüfungsaufgaben schicken,
jemand muss die hier doch haben,oder?

davidcebula88@googlemail.com
 

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