Besteuerung von LV ab 2009 |
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Verfasst am: 09.05.2009 18:29 |
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Hallihallo!
Hab mal ne Frage:
Hat sich an der Besteuerung von LVs im zuge der AgSt irgendwas verändert oder werden hier immer noch die halben Ertragsanteile mit dem persönlichen Steuersatz versteuert???
Danke im Voraus schon mal für die Hilfe! |
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Verfasst am: 09.05.2009 19:04 - Geaendert am: 09.05.2009 19:05 |
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Lebensversicherungsverträge, nach 1.1.2005 abgeschlossen wurden
Ansparphase:
• Beitragszahlungen können nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
• Während der Laufzeit der Kapitallebensversicherung hat der Versicherungsnehmer keine Erträge zu versteuern.
Auszahlungszeitpunkt:
• Versicherungsleistungen im Todesfall zählen zu steuerfreien Einnahmen. Somit fällt keine Abgeltungsteuer an. Der Begünstigte muss evtl. Erbschaftsteuer zahlen.
• Kapitalauszahlung im Erlebensfall:
Nur zur Hälfte steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Bei Auszahlung muss das Versicherungsunter-nehmen eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer einbehalten. Die Leistungen aus Neuverträgen fallen nicht unter den Abgeltungsteuersatz. Somit hat die Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung. Der Anleger hat die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. |
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Verfasst am: 10.05.2009 09:20 |
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Vielen Dank für die Hilfe! |
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