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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Aufgabe Baufinanzierung
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2009 12:41
Der Kreditbedarf wurde in Höhe von 170.000 € ermittelt. Zudem wurde der Beleihungswert auf 180.000 € geschätzt. Ein Bausparvertrag (Tarif 40:60) ist beim Verbundpartner € voll bespart (Guthaben 16.000 €) und wird in 2½ Jahren zugeteilt. Die Bausparkasse ist bei Abtretung eines Teilbetrags der Grundschuld bereit, den Vertrag mit einem Zinssatz von 3,9 % zwischen zufinanzieren. Ihr Ausbildungsbetrieb gewährt
- Realdarlehen zu 4,2 % Zinsen und 2 % Tilgung plus ersparter Zinsen,
- Zweitrangdarlehen zu 4,8 % und 3 % anfänglicher Tilgungssatz.
- Drittrangdarlehen zu 5,4 % und 10 % anfänglicher Tilgungssatz

Berechnen Sie die Summe der monatlichen Belastung für die notwendigen Darlehen im 2. Jahr!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2009 12:55 - Geaendert am: 04.05.2009 13:14
Die Bausparkasse benötigt eine Sicherheit in Höhe des Darlehens = 16.000 € : 40 * 60 = 24.000 €
Bausparvertrag = 16.000 € + 24.000 € = 40.000 €
-> Zwischenfinanzierung 40.000 €

Max. Realdarlehen = 180.000 € * 60 % = 108.000 €
Max. Zweitrangdarlehen = 180.000 € * 20 % = 36.000 €
davon werden von der Bausparkasse benötigt: 24.000 €
Deshalb bleiben für die Hausbank als Zweitrangdarlehen nur noch 12.000 €

Kreditbedarf ……………………………...170.000 €
./. Zwischenfinanzierung Bausparkasse 40.000 €
---------------------------------------------------------------------
verbleiben für die Hausbank ………….. 130.000 €
davon Realdarlehen ………………….…108.000 €
davon Zweitrangdarlehen ……………..…12.000 €
davon Drittrangdarlehen ……………….....10.000 €

Monatliche Belastung
Realdarlehen: 108.000 € • 6,2 % /12 = ....................558 €
Zinsen an Bausparkasse = 40.000 € • 3.9 %/12 = 130 €
Zweitrangdarlehen: 12.000 € • 7,8 % /12 = .............. 78 €
Drittrangdarlehen: 10.000 € • 15,4 % /12 = ............128,33
-------------------------------------------------------------------------------
Kapitaldienst insgesamt ............................................894,33 €
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2010 15:56
Was versteht man unter Drittrangdarlehen?
Simonatic
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.02.2010 01:52
Da sich die Bausparkasse i.d.R. innerhalb 80% des Blw Sicherheiten abtreten lässt versteht man unter Drittrangdarlehen die Darlehensgewährung über 80%, also an dritter Stelle in der dritten Abteilung des Grundbuchs!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2010 08:21 - Geaendert am: 07.02.2010 08:24
Richtig!
Die Bausparkasse darf nur bis 80 % des Beleihungswerts Darlehen ausgeben.
Grundlage: Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG)

§ 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen
....
Die Beleihung darf ohne ausreichende zusätzliche Sicherheit die ersten vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes nicht übersteigen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen:

(4) Von einer Sicherung durch Grundpfandrechte oder durch Ersatzsicherheiten kann abgesehen werden, wenn
1. der Darlehensnehmer sich gegenüber der Bausparkasse verpflichtet, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung des als Pfandobjekt in Betracht kommenden Gegenstandes für eine andere Verbindlichkeit oder durch seine Veräußerung zu verhindern oder
2. bei einem Bauspardarlehen oder einem Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 eine Sicherung wegen der geringen Höhe des Darlehensbetrages nicht erforderlich erscheint.
ChrisXX87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.02.2010 19:12
finanziert die Bausparkasse nicht i.d.R. blanko?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2010 10:54 - Geaendert am: 30.01.2011 10:52
Nur in Ausnahmefällen gewährt die Bausparkasse Darlehen gegen Verpflichtungserklärung (Negativerklärung).

(§ 7 Abs.4 BSpKG; § 6 BSpKV)
Ein Bauspardarlehen gegen Verpflichtungserklärung bis 30.000 € kann unter bestimmten Voraussetzungen (keine aktiven Grundschulden, ausreichende Lebensversicherung) ohne Sicherstellung im Grundbuch oder Ersatzsicherheit gewährt werden. Bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite darf der Betrag 10.000 € nicht übersteigen. Der Darlehensnehmer muss Eigentümer oder Miteigentümer eines noch beleihungsfähigen Objektes sein und eine Verpflichtungserklärung abgeben, die sicherstellt, dass das als Pfandobjekt in Betracht kommende Grundstück weder veräußert noch weiter belastet wird.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2010 11:02
wenn ich das alles so lese, kriege ich richtigen respekt vor der abschlussprüfung :-(((
ChrisXX87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.02.2010 14:39
da kann ich dich beruhigen, sowas kommt denke ich nicht dran ;-) zumindest nicht so detailliert!

@Hermann: Danke!
 

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