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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

!!!!!!! BEZUGSRECHTE !!!!!!! BESTEUERUNG !!!!!!!
 
michee88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2009 14:12
Hey Leute,

ihr seid bestimmt auch alle schon voll beim "LÄRNEN" !!!

Folgender Fall:
Ein Kunde hat 100 Bezugsrechte.
Jetzt entschließt er sich zum Verkauf dieser 100 BR`s.
Ein BR hat einen rechnerischen Wert von 5 Euro, den der Broker ermittelte. Nun werden die 100 BR`s zu 9 Euro an der Börse verkauft (weil bestens!).
Hat jemand evtl eine Ahnung wie der Kunde, der nun den Gegenwert des Verkauft auf sein Konto bekommt, diesen Betrag versteuern muss???

Nehmen wir gar nix ?
Nehmen wir 900 Euro ?
Nehmen wir die Differenz ? (also 900-500 Euro ?)

WÄRE GANZ COOL, wenn jemand von euch die Lösung hat und das mit Gesetzestexten oder so belegen kann!
DAKE EUCH!
EmilyNord
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.05.2009 14:17
Ich würde in dem Fall den Kursgewinn, also die 400 € einfach mit Abgeltungssteuer besteuern.

Aber belegen kann ich das nicht. Hast du denn keine Lösung dazu?
michee88
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2009 14:32
Das ist die Frage? Meine Meinung wäre es auch gewesen, da es ja KapitalERTRÄGE wären, aber...?!?!??!!
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2009 18:30
Also Kapitalerträge sind das nicht. Kapitalerträge sind Zinsen und Dividenden.
Ich hab im Netz jetzt mal das hier gefunden und für mich klingt das auch logisch. Ein BR kann man mit nem Optionsschein vergleichen, der Gewinn ist dann ein Spekulationsgewinn:

Wird ein Bezugsrecht, das durch eine Kapitalerhöhung entstanden ist, innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert, so ist der Spekulationsgewinn zu versteuern. Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Erwerb der Altaktien.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2009 19:32 - Geaendert am: 03.05.2009 19:37
Vor 1.1.2009
Bezugsrechtserlöse waren steuerfrei, weil die Aktienkurse um den gleichen Betrag gefallen sind. Der Aktionär hatte keinen Vorteil. Deshalb waren die Bezugsrechte steuerfrei.

Ab 1.1.2009
Die Bezugsrechte werden mit dem Wert „Null“ eingebucht; eine Veräußerung führt zur vollen Steuerpflicht des Erlöses.
 

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