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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Bürgschaften Kündigungen
 
Caren
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.05.2009 15:04
Hi, stimmt es wirklich, dass man eine Bürgschaft kündigen kann nach Ablauf eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? Wo steht denn das? Im BGB? Also in meinen Büchern steht‘s nich...aber iwi hört man es überall so...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.05.2009 15:25 - Geaendert am: 01.05.2009 15:50
Die Bürgschaft kann (frühesten nach einem Jahr) unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen (drei Monaten) kündigen. Damit beschränkt sich die Bürgschaft auf die Höhe der Forderung zu diesem Zeitpunkt.

Sie Formulare der Sparkassen für Bürgschaftsverträge:
http://www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/banken/formulare/buergschaft.pdf
 

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