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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Wandelanleihe
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Eins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2009 14:27
Habe folgende Aufgabe zur Wandelanleihe, könnte ja in der SP drankommen:

Info‘s:
4,25 % WSV
Emmissionsvolumen: 100.000.000,00 €
Ausgabekurs: 100 %
Kleinste Stückelung: 100 €
Bezugsverhältnis: 500 Aktien mit einem rechnerischen Nominalwert von je 1,00 € berechtigen zum Beziug einer WSV zu nominell 100 €
Wandlungsverhältnis: 4:1 in Aktien
Zuzahlung je Aktie: 2 €

a) Bitte ermitteln Sie den Betrag, über den der Hauptversammlungsbeschluss über die bedingte Kapitalerhöhung lauten muss

b) Wie viel € beträgt der Wandlungspreis je Aktie?

c) Um wieviel Mio € würde das gesamte Eigenkapital der AG zunehmen, wenn alle Inhaber von WSV von ihrem Umtauschrecht Gebrauch nehmen?

d) Ein Aktionär besitzt 4227 Aktien. Wie viele Bezugsrechte muss er hinzuerwerben, um einen glatten Nominalbetrag WSV zeichen nzu können?

e) Wie viel junge Aktien könnte dieser Aktionär aufgrund seiner WSV später eintauschen?


Ich weiß, ein ziemlich langer Text, aber ich komme da partout nicht weiter...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2009 19:47 - Geaendert am: 07.05.2010 17:49
zu a)
Emissionsvolumen 100 Mio. € und Stückelung 100 € bedeutet, dass 1 Mio. Wandelanleihen zu je 100 € ausgegeben werden.

Wandlungsverhältnis: 4:1 bedeutet, dass man 4 Wandelanleihen in eine 1 Aktie tasuschen kann.
Somit braucht man für max. 25 Mio. Aktien eine
bedingte Kapitalerhöhung -> 25 Mio. €


zu b) 100 € • 4 + 2 = 402 € (ungewöhnlich hoch)
zu c) 402 € • 25 Mio. = 10,05 Mrd. €
zu d) 4.500 – 4227 = 273
zu e) 500 Aktien = 1 Wandelanleihe –> 4.500 = 9 Wandelanleihen -> 2 Aktien (Witz!)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2010 17:32
Wenn man befürchtet, dass die Wandelanleihe geprüft wird, dann muss man sich damit beschäftigen,

Ich schlage vor, dass wir Wissen zusammentragen.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2010 17:55
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wandel und Optionen?? Ich ralle da den Unterschied nicht so ganz :-(
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2010 18:41 - Geaendert am: 06.05.2010 18:47
Wenn der Anleger bei der Wandelanleihe sein Recht ausübt, wird die Anleihe in Aktien zu Emittenten getauscht. Die Anleihe ist damit zurückgezahlt.
Bei der Optionsanleihe kann das Optionsrecht (Bezugsrecht auf Aktien) von der Anleihe getrennt werden und separat ausgeübt werden. Die Anleihe bleibt bestehen.
Apollondb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2010 18:44
Eine Wandelanleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier, dass von einer Anteilsgesellschaft herausgegeben wird.
Bei der Wandelanleihe hast du das Recht diese während der Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umzutauschen.

Eine Option ist ein Recht eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu dem vereinbartem Preis zu kaufen.
Es ist keine Pflicht diese Option auch tatsächlich auszuüben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2010 18:53 - Geaendert am: 06.05.2010 18:53
Es geht um den Unterschied!

1. Auch Ist die Optionsanleihe ein festverzinsliches Wertpapier,
2. Ebenso ist das Wandlungsrecht keine Pflicht.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2010 21:45 - Geaendert am: 06.05.2010 21:46
Sorry, Doppelpost, da Formatierungsschwierigkeiten :(
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2010 21:46 - Geaendert am: 06.05.2010 21:47
Wie sieht es mit der Wertentwicklung in Abhängigkeit zum Basiswert aus?

Wandelanleihe:
Die Anleihe kann in einem vorab bestimmten Wandlungsverhältnis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Frist) in Aktien der Emittentin gewandelt werden.
Steigt der Aktienkurs (Basiswert) so steigt auch der Wert der Anleihe, die in sich das Wandlungsrecht zu festen Preisen verbrieft.

Optionsanleihe:
Die Anleihe kann (und wird) getrennt von den Optionsscheinen gehandelt werden. Die Anleihe notiert in diesem Fall "ex" (ohne Optionsschein). Die Option bei Optionsanleihen sind stets Call-Optionen (Kauf-Optionen), berechtigen also zum Erwerb eines Basiswertes (der Emittentin) zu einem festen Preis.
Steigt der Wert des Basiswertes (Aktie) so steigt auch der Wert des Optionsscheines (Überproportional, Hebel zu beachten).


Nun fehlt mir eine Ergänzung: Wird der Wert der Optionsanleihe auch durch den Aktienkurs bestimmt? (Kapitalmarktzinsänderungen nun mal ausgenommen).

Liebe Grüße,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2010 22:23 - Geaendert am: 06.05.2010 22:27
Bei der Wandelanleihe gibt es nur einen Kurs.

Bei der Optionsanleihe sind drei Kurse möglich:
1. cum, d.h. der Optionsschein hängt noch an der Anleihe
2. ex. d.h. der OS ist schon abgetrennt
3. Kurs des abgetrennten Optionsschein

Solange der Optionsschein noch nicht getrennt ist (cum), ist die Kursentwicklung der Optionsanleihe abhängig von der Aktie, wenn der OS einen inneren Wert hat.
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 00:47 - Geaendert am: 07.05.2010 12:49
Man kann zwei Arten von Wandelanleihen unterscheiden:

WA, bei denen die Aktien, die bezogen werden können, vom Emittent der WA stammen unter dem namen „Convertibles“ (WA im eigentlich ursprünglichen Sinn)

und

WA, bei denen die Aktien, die bezogen werden können, nicht vom Emittent der WA, sondern einem anderen Unternehmen stammen unter dem namen „Exchangeables“ oder auch „Umtauschanleihe“

Früher gab es zudem sogenannte Pflichtwandelanleihen.
Hier hatte der Anleger die PFLICHT, bis zum Ablauf einer bestimmten Zeit den Wandel vorzunehmen.

Im Gegensatz zur Aktienanleihe hat es hier der Anleger und nicht der Emittent in der Hand, ob und wann die Anleihe in Aktien gewandelt werden soll.

Faktoren, die die Entscheidung zum Wandel beeinflussen, sind
das Verhältnis Zins aus der Wandelanleihe / Dividende aus der Aktie
der Kurs des Basiswertes
die Höhe einer evtl. Zuzahlung bei Wandlung

Aufgrund des zusätzlichen Rechts zum Wandel in Aktien, erhält der Anleger eine geringere Nominalverzinsung, als bei Industrieanleihen sonst üblich.

Im Gegensatz zu Aktienanleihen hat der Anleger kein Verlustrisiko.
Denn entwickelt sich der Basiswert schlecht, und er verzichtet auf einen Wandel, erhält er die Anleihe bei Fälligkeit zu 100% zurück. Zusätzlich bekommt er Zinsen.

Außerdem hat er im Gegensatz zur Aktienanleihe theoretisch ein unbegrenztes Gewinnpotenzial.
Denn er kann, wenn der Kurs des Basiswertes steigt, diesen im festgelegten Verhältnis beziehen.
Verkauft er die bezogenen Aktien dann unmittelbar, macht er einen Gewinn.

Vergleich zur Optionsanleihe:
Bei der Wandlung dr WA werden Gläubigerpapiere abgegeben und der Anleger erhält Teilhaberpapiere.
Für den Emittent wird somit Fremdkapital in Eigenkapital gewandelt, das er nicht zurückzahlen muss.

Bei der Optionsanleihe wird zusätzlich zum Gläubigerpapier ein Teilhaberpapier bezogen.
Der Emittent hat also weiterhin Fremdkapital, das er bei Fälligkeit zurückzahlen muss, bekommt aber zusätzlich Eigenkapital.

Im Gegensatz zur Optionsanleihe werden die Wandelrechte nicht separat gehandelt.

Vorteile für den Emittenten:
- billiges Fremdkapital, das evtl. in Eigenkapital gewandelt wird
- die zu zahlenden Zinsen mindern den steuerpflichtigen Jahresgewinn
- nur der nicht gewandelte Teil der Anleihe muss bei Fälligkeit zurückgezahlt werden

Nachteil für den Emittenten:
er hat keine Gewissheit, wie viel wirklich gewandelt wird und kann somit nicht sonderlich genau den zurückzuzahlenden Teil der Anleihe kalkulieren.



Vorteile für den Anleger:
- Kombination von Zins bis zur Wandlung und Dividende nach Wandlung
- kann Aktien evtl. unter dem Börsenkurs beziehen

Nachteil für den Anleger:
relativ geringer Zins

Noch ein paar Formeln, die man kennen sollte:

Bezugsverhältnis der WA =

bisheriges Grundkapital
---------------------------------
Gesamtnennwert der WA




Wandlungsverhältnis zum Bezug der Aktien

Gesamtnennwert der WA
----------------------------------
bedingte Kapitalerhöhung

ODER

Nennwert der kleinsten Stückelung der WA
----------------------------------------------------------
Nennwert der dafür zu beziehenden Aktien
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 15:58 - Geaendert am: 07.05.2010 16:02
@ Hermann:

Ich habe eine Frage bezüglich Ihrer Lösung in a)

wir haben 1.000.000 zu je 100,- (Emissionsvolumen 100.000.000)

das Wandungsverhältnis 4:1 heißt doch, dass ich für 1.000.000 WSV zu je 100€ 250.000 Aktien bekomme?

Wie komme ich von dort aus auf die 25 Mio? Muss ich noch mit 100 multiplizieren (wegen der stückelung je 100€)?

Danke im Voraus :-)

LG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 17:51
Ein Problem ist das Wandlungsverhältnis.
Ich habe angenommen, dass das Verhältnis in Stück angegeben ist.
Das Verhältnis könnte auch in € angegeben werden.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 17:55
Ich glaube meist ist ein Wandlungsverhältnis in Menge angegeben, nicht in Stückzahl.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 18:09
Die Menge wird doch in Stückzahlen angegeben.
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2010 18:22
"4:1 in Aktien" heißt also IMMER dass 4 Stück Anleihen in 1 Stück Aktie getauscht wird? O.o

Sehr komische Angabe. Kenne das bisher eher mit dem Nennwert.
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2010 18:46
Man muss mit Nennwerten rechnen, sonst geht es in die Hose.

Hier mal eine Beispielaufgabe, die die Wandelanleihe in vielen ihrer Facetten behandelt:

Zuerst die Bedingungen:

1. Die Bedingungen zum Bezug der WA für die Aktionäre:
Eine Gesellschaft emittiert eine 3,5%ige WA.
Die AG verfügt über ein Grundkapital von 360 Mio. EUR.
Jeweils 5 Aktien im NW von je 50 EUR berechtigen zum Bezug einer WA im Nominalwert von 100% zum Ausgabekurs von 100%.

2. Die Bedingungen zur Wandlung der Anleihe in Aktien:
400 EUR Nennwert WA berechtigen in der Wandlungsfrist zum Bezug von 2 jungen Aktien zum NW von je 50 EUR unter Zuzahlung von:
40 EUR bei Wandlung im Jahr nach der Anleihenemission
60 EUR bei Wandlung im 2. und 3. Jahr
80 EUR bei Wandlung im 4. Jahr bis zur Fälligkeit

(Wichtiger Hinweis: Die Zuzahlung ist pro bezogener Aktie zur leisten!!!)


1. Aufgabe
Wie hoch ist das Verhältnis zum Bezug der WA?

Zuerst ermitteln wir den gesamten NW der emittierten WA:
Das bisherige GK beträgt 360 Mille und ist in Aktien zu je 50 EUR aufgeteilt.
Macht also 360 Mio / 50 EUR = 7,2 Mio Stück Aktien.
Für je 5 davon bekommen wir eine WA im NW von 100 EUR.
(7,2 Mio / 5) * 100 EUR macht einen Emissionsbetrag der WA von 144 Mio.

Formel:
bisheriges Grundkapital 360 Mio
--------------------------------------------
Nennwert der WA 144 Mio

=

Bezugsverhältnis 5 : 2



2. Aufgabe
Wie hoch ist das Wandlungsverhältnis zum Bezug der jungen Aktien?

Die kleinste Stückelung, der WA, die den Anleger zum Bezug von Aktien berechtigt ist 400 EUR.
Dafür bekommt er dann 2 Aktien, je 50 EUR NW.

Macht also

kleinste Stückelung WA 400 EUR
-----------------------------------------------------
NW der Aktien = 2 * 50 EUR = 100 EUR

= Wandlungsverhältnis 4:1


3. Aufgabe
Wie hoch ist das auf der Hauptversammlung der AG zu beschließende bedingte Kapital, dass zur Sicherstellung aller Wandlungsrechte bereitgestellt werden muss?

Wie oben errechnet hat die WA insgesamt einen Betrag von 144 Mio EU.
Wandlungsverhältnis ist von uns errechnet 4:1
144 Mio EUR : 4:1 = 36 Mio EUR bedingte Kapitalerhöhung.


4. Aufgabe
Wie hoch ist der Wandlungspreis für eine Aktie im ersten Jahr, wenn der Aleger die Anleihe zu 100 % bei Emission bezogen hat?

Für 400 EUR Anleihe bekommt er laut den Bedingungen oben 2 Aktien.
Somit muss er für eine Aktie 200 EUR aufwenden.
Zusätzlich ist die Zuzahlung im ersten Jahr in Höhe von 40 EUR zu leisten.
Beides zusammen ergibt 240,00 EUR, das ist der Wandlungspreis, soviel bezahlt man also im Endeffekt für eine Aktie, wenn man sie über die WA bezieht.


5. Aufgabe
Im zweiten Jahr nach der Emission werden folgende Kurse notiert:
die 3,5%ige WA zu 125%
die Aktie der AG zu 316,00 EUR

Ein Kunde möchte Aktien dieser AG kaufen.
Welche Möglichkeiten hat er und welche Möglichkeit ist für ihn ratsam?
Spesen und Stückzinsen bleiben unberücksichtigt

Möglichkeit 1: Direktkauf der Aktie über die Börse, dann bezahlt er pro Aktie 316,00 EUR.

Möglichkeit 2: Kauf der Aktien über den Erwerb eine WA.

Für die kleinste Einheit 400 EUR NW bezahlt er beim Kurs von 125,00 EUR 500 EUR.
Dafür bekommt er wieder 2 Aktien, pro Aktie zahlt er für die WA also 250,00 EUR.

Die Zuzahlung im 2. Jahr beträgt 60,00 EUR

Für eine Aktie zahlt er also 250,00 + 60,00 EUR = 310,00 EUR.

Daher sollte er die Aktien über den Erwerb einer WA beziehen, da er so je Aktie 6 EUR weniger zahlen muss als beim Direktkauf an der Börse.
Liaphia
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2010 20:23
wow, also SOWAS haben wir nie gemacht. wir haben lediglich die unterschiede zwischen wandelanleihe und optionsanleihe besprochen.
müssen wir das so im detail können? denn ganz ehrlich, ich weiß ja nichtmal was das mit dem 5 aktien zu je 50 nennwert sein soll. ich versteh WAS das ist, aber wozu brauche ich das in dieser aufgabe. wenn man sich eindenkt kann ich deine Lösung nachvollziehen, aber selber lösen? never ^^
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.05.2010 21:19
Die Prüfungsaufgaben sind
1. klarer formuliert.
2. decken ein breites Wissen ab.
OGTob
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2010 12:02
Das mit den 5 Aktien zu 50 EUR NW..., das braucht man hier letzen Endes nur, um auf das Bezugsverhältnis der WA zu kommen.
Hier ist es ja jetzt nicht gefragt, aber über diese Information könnte man errechnen, wie viele WA ein Altaktionär bei einem bestimmten Bestand an Aktien beziehen könnte.
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