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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Aufgabe zur Abgeltungsteuer
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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2009 12:59
Eine Kundin, ledig, hat ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 € erteilt. Dem Verlustverrechnungskonto wurden im Januar 777,88 € Stückzinsen gutgeschrieben. Diese Kundin erhielt Mitte des Jahres Bruttozinsen aus Anleihen von insgesamt 1.400 €. Am Jahresende werden Zinsen auf Spareinlagen in Höhe von 523,98 € berechnet.
Berechnen Sie die Zinsgutschrift zum Jahresende, wenn der Kunde 8 % Kirchensteuerabzug wünscht!

Wie kommt man auf die Lösung 427,99 €?
CoBaRalf
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.04.2009 13:21 - Geaendert am: 17.04.2009 13:22
Lösungsidee:
FSA + Verlusttopf = 1578,88 EUR (diese sind steuerfreier Vortrag)
1578,88- 1400 (aus Anleihe)
= 178,88 Rest"freibetrag"

Jetzt kommen die Sparzinsen:

178,88 sind steuerfrei
also sind 345,10 EUR zu versteuern!
-25% Abgeltungssteuer
- 8% KiSt (auf die Abgeltungssteuer!)
-5,5 % Soli (Auf Abgeltungssteuer)
= irgendwas

dieses irgendwas nun plus die 178,88 die steuerfrei waren ergibt die Gutschrift am Jahresende!
Kommt das hin? Habe gerade keinen Taschenrechner zur Hand!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2009 13:26
523,38 € Bruttozinsen
- 84,58 € Abgeltungsteuer: 345,10 € : 4,08
- 4,65 € SoliZ
- 6,76 € Kirchensteuer 8 %
--------------------------------------
427,99 € Zinsgutschrift am 31.12.
CoBaRalf
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.04.2009 13:28
is ja das was ich hatte..;)

aber wieso teilst du durch 4,08??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.04.2009 13:32
Die Kirchensteuer als Sonderausgabe reduziert die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer).
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.04.2009 15:18
Also ich find das alles einleuchtend, bis auf die Tatsache, dass doch noch Platz im FSA ist.
Eigentlich müsste ich das doch berücksichtigen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.04.2009 17:31 - Geaendert am: 18.04.2009 17:31
801,00 € Freistellungsauftrag
777,88 € Stückzinsen Verlustverrechnungskonto
-------------
1578,88 €
1400,00 € Jahreszinsen bei Anleihen
--------------
178,88 € frei
523,98 € Bruttozinsen auf Spareinlagen
---------------
345,10 € KESt-pflichtig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2009 16:03 - Geaendert am: 29.04.2009 16:04
Das Kreditinstitut kann vom Steuerabzug im Sinne des § 43 Abs. 1 EStG Abstand nehmen, wenn
• das Konto neben dem Namen des Kontoinhabers einen Zusatz enthält, der auf den Personenzusammenschluss hinweist (z. B. Sparclub XX, Klassenkonto der Realschule YY, Klasse 5 A),
• die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben des Personenzusammenschlusses im Kalenderjahr den Betrag von 10 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Mitglieder, höchstens 300 EUR im Kalenderjahr, nicht übersteigen und
• Änderungen der Anzahl der Mitglieder dem Kreditinstitut zu Beginn eines Kalenderjahres mitgeteilt werden.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.07.2009 11:57 - Geaendert am: 31.07.2009 14:56
Aufgabe:
Ein lediger Kunde hat einen Freistellungsauftrag über 801 € erteilt. Der Verlustverrechnungstopf enthält ein aktuelles Guthaben in Höhe von 267,66 €.
a) Berechnen Sie den Betrag, den der Verlustverrechnungskonto aufweist, wenn der Kunde am 10.08. (Zinstermin ganzjährig) Zinsen aus Bundesanleihen Nennwert 20.000 € erhält. Kurswert 20.500 €, Nominalzinssatz 5 %!
b) Ermitteln Sie den aktuellen Bestand des Freistellungsauftrages in €!
c) Ermitteln Sie den aktuellen Bestand des Freistellungsauftrages in €!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.07.2009 14:48 - Geaendert am: 31.07.2009 14:54
zu a) 267,66 € - 20.000 € • 5 % = -732,34 € -> 0 €
zu b) 801 € - 732,34 € = 68,66 €
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.08.2009 12:37
Was ist ein Verlustrechnungstopf???
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.08.2009 00:22
Bei Aktiengeschäften gibt es sog. Zinstöpfe wo zum einen Gewinne und zum anderen Verluste fließen. In den Verlustverrechnungstopf fließen logischerweise negative Kapitalerträge die nicht sofort mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden können. Wobei du beachten muss das es Verlustverrechnungstöpfe gibt die erfassen nur Verluste aus a.)
Aktiengeschäften. Und auch V-Töpfe die erfassen alle anderen negativen Einkünfte. Also b.) Allgemeine V-Topf. Diese werden verrechnet aus a.) mit Gewinne nur aus Aktiengeschäften und bei b.) mit allen anderen positiven Einkünften einschließlich Gewinne aus Aktiengeschäften.

ist zwar jetzt nur ein wenig informativ, aber denke eine kleine Denkstütze:-)
Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2009 16:52 - Geaendert am: 08.08.2009 16:55
@omerta

Bei Aktiengeschäften kann es keine Zinstöpfe geben, weil keine Zinsen gezahlt werden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2009 16:53 - Geaendert am: 10.08.2009 08:42
Nur innerhalb der Einkunftsart dürfen Verluste aus Kapitalvermögen mit Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne sind von den Kreditinstituten über einen Verlustverrechnungstopf mit erhaltenen Erträgen zu verrechnen. Verbleibende Verluste sind zum Jahresende auf Kundenwunsch zu bescheinigen.

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Für Aktienkursverluste bzw. - gewinne ist ein gesonderter Verlustverrechnungstopf zu führen. Sofern die Verluste die Veräußerungsgewinne im laufenden Kalenderjahr übersteigen, werden diese Verluste in das folgende Veranlagungsjahr vorgetragen. Ein Rücktrag von Verlusten auf das Vorjahr ist nicht möglich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2009 18:11 - Geaendert am: 28.08.2009 18:12
Mit dem Zwischengewinn werden die Zinserträge und Zinssurrogate, die bereits während des Geschäftsjahres des Investmentvermögens „erzielt“ werden, im Falle von unterjähriger Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils der Besteuerung unterworfen. Beim Erwerb des Investmentanteils gezahlter Zwischengewinn ist grundsätzlich beim Privatanleger als negative Einnahme aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, da hierdurch eine Überbesteuerung beim späteren Ertragszufluss (Ausschüttung, Ertragsthesaurierung bzw. vereinnahmter Zwischengewinn) vermieden wird.
Beispiel:
Erwerb von Anteilen an einem Geldmarktfonds am 28.12., gezahlter Zwischengewinn 3,50 € / Anteil,
ausschüttungsgleiche Erträge bei Thesaurierung am 31.12. 3,55 € / Anteil.
Der Anleger muss Erträge i. H. v. 0,05 € je Anteil (-3,50 + 3,55) ansetzen.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/244__a,property=publicationFile.pdf
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.05.2010 22:47 - Geaendert am: 08.05.2010 22:55
Irgendwie verstehe ich die Lösung von Herrn Hermann nicht.
Bei Abführung von KIST muss ich ja 24,45% abführen.

Auf 345,10 wären das 84,38 und nicht 84,58€. Ah got it.
Hier wurden 8% Kist genommen, anstatt 9%.

KiST-Aufgaben dürfen doch gar nicht vorkommen in den Prüfungen, da diese in Bundesländern verschieden ist, oder?

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.05.2010 23:01
In den Prüfungsaufgaben wird meist drauf verzichtet, oder es steht dabei, welchen Satz man nehmen soll.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.05.2010 23:02
na, ob du nun durch 4 teilst (konfessionslos) oder durch 4,09 bzw. 4,08 (Bawü und Bayern) ist doch nicht so schwer ;)
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.05.2010 21:42
Die KiSt ist bei den Aufgaben mit Prozentsatz immer gegeben.

Ich habe auch erst seit kurzem die Berechnung geschnallt, als ich mich mal mit beschäftigt habe. Leicht zu merken:

Kirchensteuer ist Sonderabzugsfähig, daher mindert es den Steuerbetrag.

Abgeltungssteuer = 100 / 4 = 25 %

AGS bei 9% KiSt = 100 / (4 + 0,09) = 24,45
AGS bei 8% KiSt = 100 / (4 + 0,08) = 24,51

Die KiSt ist, wie der Soli, auf den Betrag der AGS zu berechnen.

@Doener-Ali:
Wie ist das bei KiSt ? Kaufmännisch runden?

AGS = kaufmännisch runden
Soli = hinter der zweiten Stelle nach dem Komma kappen (1,328 € = 1,32 €)

Liebe Grüße,
Wiggle
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2010 22:21
müsste ich selbst nachlesen. Wir hatten damals immer kaufmännisch gerundet
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