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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Umsatzsteuer bei KI - kein Einsatzbereich genannt
 
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.03.2009 11:11
Hi,

die Grundprinzipien der USt-Pflicht bzw. -befreiung sind mir klar. Ich habe keinerlei Probleme, solange die genauen Abteilungen bzw. Gewichtungen des Einsatzes genannt sind.

Was mache ich jedoch für den Fall, dass einfach nur eine Rechnung abgebildet ist und kein genauer Einsatzort genannt ist?

Z. B. "Kauf von 10 Laptops für xy €", "Kauf von 10 Bürostühlen für eine neue Filiale", "Kauf von 5000 Blatt Schreibpapier für die gesamte Filiale".

Aktiviere ich in solchen Fällen die USt grundsätzlich mit, da ein Einsatz im USt-pflichtigen Bereich nicht eindeutig erkennbar ist?
Oder weise ich sie separat aus, da ein KI grundsätzlich, wie jedes andere UN auch, USt-pflichtig ist?
Verfahre ich in diesen Fällen bei Anlagegütern (Beispiel Laptop) genauso wie bei Sachaufwendungen (Beispiel Schreibpapier)?

Danke und Grüße
Rudi
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.03.2009 18:14
Da die meisten Bankgeschäften mehrwertsteuerfrei sind, wird dies auch angenommen, wenn nichts vermerkt ist.
RudiCarell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.03.2009 19:48
Davon kann ich auch in der IHK-Prüfung ausgehen?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.03.2009 20:53
Da der umsatzsteuerbefreite Bereich in einer Bank der Normalfall ist, würde ich auch in der IHK-Prüfung davon ausgehen, wsenn nichts dabei stehen würde.
Aber: Das gab es noch nie. Bisher war immer angegeben, für welchen Bereich die Anschaffung gedacht war. Am häufigsten kam übrigens die Kreditabteilung (umsatzsteuerfrei) vor, gefolgt von der Depotabteilung (umsatzsteuerpflichtig)!
Es kam auch schon mehrmals vor, dass keine konkrete Abteilung genannt wurde, sondern direkt angegeben wurde, was für den umsatzsteuerbefreiten, und was für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich gedacht war.

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