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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

KBL
 
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.03.2009 11:26
Weiss jemand ob bzw wielange man sich verpflichtet wenn man den KBL macht? Kann man sich auch "freikaufen"?!
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.03.2009 12:15
Kommt auf deine Sparkasse drauf an, in der Regel für 2 Jahre.
Wenn du die Bank wechselst, dürfte sich in der Regel eine Kostenübernahme ergeben; ansonsten kanns dir passieren, dass die Lehrgangskosten zu zahlen sind.

Soll aber auch schon Leute gegeben haben, die durch gerichtliche Schritte oder das androhen dieser drum herum gekommen sind... ;-)
SUEDLAENDER22
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.03.2009 13:33 - Geaendert am: 17.03.2009 13:33
KBL IST SCHÖN
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.03.2009 14:55
Die meisten Sparkassen lassen den KBL-Teilnehmer eine Verpflichtungserklärung unterschreiben bei der er sich für einen bestimmten Zeitraum an die Sparkasse bindet.

Gleiches gilt für den Betriebswirt.

War bei meinem kleinen Bruder auch so.

Als er dann die Bank gewechselt hat waren die anteiligen Kosten auch Thema beim Bewerbungsgespräch.

Sein neuer Vorstand hat dann gleich gemeint, daß dies
rechtlich nicht durchsetzbar sei.

Die Sache wurde dann über einen Anwalt geregelt mit dem Ergebnis, daß mein Bruder nichts an die Sparkasse zurückzahlen musste.
Dallas
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.03.2009 01:01
Es gibt diese Vereinbarung bei vielen SPK´s, aber laut meinem Anwalt hält diese in keiner Weise vorm Arbeitsgericht stand.

Also wertlos :-)
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.03.2009 10:15
Habe mein Bruderherz gestern noch einmal gefragt.

In seiner Verpflichtungserklärung für den Betriebswirt stand, daß er je 1/36 der Lehrgangsgebühren zurückzahlen muß, für jeden Monat den er die Sparkasse vor Ablauf der 3 jährigen Bindungsfrist verlässt.

Lässt sich aber wie auch schon von Dallas geschrieben, im Klagefall nicht aufrechterhalten.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.03.2009 10:21
Im Zweifel in den sauren Apfel beissen und mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.

Viele Verpflichtungserklärungen sind rechtlich unwirksam, dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung.

Das kann an vielen Gründen liegen, von Vereinbarung zu langfristig bis hin zu nicht im Verhältnis zum Gehalt stehend.
Abstrakt ist da schwer was zu sagen, es sei denn es wäre so eine Vereinbarung, wie bei Sparkassen manchmal üblich, dass Frauen keine Kinder bekommen dürfen, das ist dann aber auch zu offensichtlich Stuss.
 

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