Pfändungsschutzkonto (P-Konto) |
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Verfasst am: 07.03.2009 00:05 |
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das wird ja auch höchste zeit, dass der gesetzgeber eingreift, nachdem sich die bankenverbände mit ihren nicht funktionierenden selbstverpflichtungen so großartig blamieren konnten.... |
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Verfasst am: 08.03.2009 18:42 |
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Müssen wir das bei jedem Kunden dann so machen? Hab davon bislang nichts gehört. |
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Verfasst am: 08.03.2009 19:49 |
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Die Diskussion geht schon so viele Jahre und die Banken haben es noch immer geschafft durch Lobbyarbeit die Einführung zu verhindern, warum sollte das diesmal anders sein?
Erst mal abwarten wie es im Detail kommt, vorläufig nicht praxisrelevant. |
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Verfasst am: 08.03.2009 20:12 |
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Aber es gibt doch einen Gesetzentwurf.
Also kann man doch mit gutem Recht über diesen Entwurf diskutieren.
Ich finde das P-Konto schwierig, so wie es beschrieben wird.
Ist der Kunde unterhaltspflichtig, kann die Bank den Verfügungsbetrag nach oben setzen, so steht es da. Aber da muss es doch feste Regeln zu geben.
Ich finde es für die Banken sehr arbeitsaufwendig.
Wie kann denn sichergestellt werden, dass jemand nicht mehrere P-Konten hat?
Zu einer Bank gehe ich und sage ich bin e-bay-Powerseller und selbständig aus dieser Tätigkeit werden mir die 900 € ausgezahlt.
Zu einer anderen Bank gehe ich mit meinem Gehaltskonto und bekomme die 900 € ausgezahlt.
Es kommen Haftungsfragen und Ansprüche von Gläubigern auf den Banken zu.
Dann das angesprochende Problem, dass evtl. Leistungen wie z. B. Lohn durch den Arbeitgeber in bar ausgezahlt wurden.
Ich finde das heutige System mit den Freigaben von Gericht nicht verkehrt.
Aber den selbständigen muss da natürlich geholfen werden. |
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Verfasst am: 09.03.2009 16:50 |
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Bei uns ist derzeit dies durchaus auch ein Problem mit der ganzen undurchsichtigen Sache mit Kunden unter Pfändung.
Z.B. gibt es einige, die gewisse Zahlungen in bar einzahlen und wegüberweisen (also per Zahlschein wofür Gebühren verlangen), weil wenn sie dieses aufs Girokonto geben, würde ein vorhandener Pfändungs- und Überweisungbeschluss greifen.
Irgendwie habe ich das ganze Thema auch schon in meiner Ausbildung nie so richtig begriffen, weil hier ja Theorie und Praxis schon ein wenig auseinanderfallen, wenn ich nur an BGH-Rechtssprechung und Löschung von Dispo denke. |
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Verfasst am: 09.03.2009 18:50 |
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Die Zahlscheinsache wird sich wohl nie ganz unterbinden lassen, es sei denn sie werden abgeschaft.
Aber wenn jemand aus irgendwelchen Quellen Geld bekommt kann er es per Zahlschein überweisen.
Darum geht es aber beim P-Modell nicht. |
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Verfasst am: 31.05.2009 13:12 |
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Nunmehr hat der Bundestag am 23.04.2009 den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Das Gesetz bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates. |
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