Aufgabe zur Besteuerung mit Halbeinkünfteverfahren, Akt |
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Verfasst am: 16.02.2009 18:01 |
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Hallo liebe Bankazubiana, ich sitze wieder an so einer Aufgabe, wo ich nicht recht weiter komme ...
Frage:
"Berechnen Sie den Gutschriftsbetrag, wenn weder ein Freistellungsauftrag noch eine NV-Bescheinigung des Kunden vorliegen würde."
500 Aktien, Hauptversammlung beschließt eine Dividende von 60 Cent pro Aktie
Lösung aus dem Lösungsbuch:
Bardividende: 500St. * 0,6 = 300,00 €
- Kapitalertragssteuer: 20 % von 300,- 60,00 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 60,-
= Gutschriftsbetrag 236,70 Euro
Meine Frage ist:
Ich dachte man rechnet die 20 % nur von der Hälfte der Bardividende (300,- €), sprich nur von 150,- Euro, da Halbeinkünfteverfahren.
sprich dann müsste man mit Soli 30,- + 1,65 = 31,65 Euro
Liege ich falsch? |
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Verfasst am: 16.02.2009 18:37 - Geaendert am: 16.02.2009 19:24 |
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Ja, weil
1. 20 % KESt letztes Jahr von den Bruttodividenden berechnet wurde.
2. in diesem Jahr 25 % Abgeltungsteuer abgezogen wird.. |
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Verfasst am: 16.02.2009 19:07 |
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Vielen vielen vielen Dank für die schnelle Antwort |
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Verfasst am: 16.02.2009 20:30 |
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Das Halbeinkünfteverfahren gibt es seit dem 1.1. und der Abgeltungssteuer nicht mehr. |
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Verfasst am: 16.02.2009 23:04 |
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Jaaaaaa, dass ist schon klar ...
Es ist nur eine alte Prüfungsaufgabe, und da ich dieses Jahr die Prüfung schreibe, muss ich nach dem Gesetzesstand 2008 lernen ... :-(----------------------------------------------------
Schlau sein, hat den Vorteil, dass man sich dumm stellen kann - anders herum wird es schon schwieriger! |
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Verfasst am: 17.02.2009 12:00 |
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Auf keinen Fall!!!!
Wer 2009 die Prüfung macht, muss nach der Gesetzteslage von 2009 lernen!
Alte überholte Sachen werden bei IHK.-Prüfungen nie verlangt!___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
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Verfasst am: 19.02.2009 16:12 |
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Ja, kann bei euch so sein, doch der Lehrer (der stellvertretende Schuldirektor ist, Oberstudiendirektor ist, und gute Kontakte zum Kultusministerium in Stuttgart hat) hat mir gesagt, dass wir die Gesetzeslage BIS 2008 wissen müssen, weil alles andere zu "kurzfristig" wäre ...
Also ich verlass mich was er gesagt hat, und wenn doch Abgeltungssteuer kommen würde, würde ich es erstens können und zweitens würde der Lehrer dafür haften müssen, denn 30 Schüler können schlecht lügen.
P. S. mein Lehrer hat sich extra schlau gemacht. |
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Verfasst am: 19.02.2009 17:41 - Geaendert am: 19.02.2009 17:44 |
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Die Aussage von meinen geschätzten Kollegen Rathner bezieht sich auf die bundeseinheitliche ZPA- Prüfung, die nicht in Baden-Württemberg geschrieben wird.
In Baden-Württemberg gibt es eine andere Prüfung. Deshalb könnte es tatsächlich noch geprüft werden.
Bitte unbedingt angeben, wenn es um Prüfungen in Baden-Württemberg geht! |
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