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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Arbeitnehmer- Sparzulage für Beteiligungssparen
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.01.2009 19:38 - Geaendert am: 22.01.2009 19:45
Ab 1.4. 2009 soll es eine geringfügige Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage von 18 % auf 20 % für das Beteiligungssparen mittels vermögenswirksamer Leistungen (z.B. Kauf von Aktien, Anteilen an Investmentfonds oder Mitarbeiterbeteiligungsfonds) geben. Die Einkommensgrenze soll auf 20000 Euro/40000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) angehoben werden. Da der begünstigte Sparbetrag mit maximal 400 Euro p.a. unverändert bleibt, steigt die maximale Sparzulage um 8 Euro auf 80 Euro (20% von 400 Euro). Für Bausparer bleibt alles beim Alten.

Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs:

Für vermögenswirksame Leistungen wie etwa die Arbeitnehmer-Sparzulage, die in Beteiligungen angelegt werden, steigt der Förderatz von 18 auf 20 Prozent.
Die für diesen Fördersatz geltenden Einkommensgrenzen werden von 17.900 / 35.800 Euro [Glossar] auf 20.000 / 40.000 Euro (Ledige / zusammen veranlagte Ehegatten) erhöht.
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen steigt von 135 Euro auf 360 Euro.
Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Bei diesen Fonds muss aber ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden.
Bereits bestehende Beteiligungen genießen Bestandsschutz.

Gibt es weitere Informationen?

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.02.2009 11:17
Hab irgendwo gelesen, dass diese Änderung schon ab 01.01.09 ist. Welche Angabe ist denn nun richtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2009 12:29
Die Einkommens- und Fördergrenzen beziehen sich immer auf ein Jahr. Deshalb könnte das Gesetz am 1.4. in Kraft treten und ab 1. Januar 2009 gelten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2009 19:19 - Geaendert am: 24.03.2009 19:31
Da zu versteuerndes Jahreseinkommen darf höchstens ab April 2009 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete betragen.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2009 19:32
Gelten diese Grenzen auch für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2009 19:35 - Geaendert am: 24.03.2009 19:39
Die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, werden mit 20 % gefördert.

Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, wird nur bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 auf 20.000 (Verheiratete von 35.800 auf 40.000) Euro angehoben.

Die Einkommensgrenze bei den Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz bleibt demnach unverändert bei 17.900 €.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2009 21:09
Habt ihr da irgendwelche offiziellen Quellen im Net ??
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2009 23:55
so viel zum thema konsumanreize....
statt die sätze zu erhöhen gehörte die förderung wohl eher abgeschaft. eine ernsthafte förderung, die beteiligung von arbeitnehmern an wirtschaftsunternehmen zu fördern ist das nicht. wohl eher eine fehlsubvention.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2009 23:57
andere browser, andere sitten, was die umsetzung der rechtschreibung anbelangt....

;-(
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.03.2009 16:15 - Geaendert am: 25.03.2009 16:18
http://www.bmas.de/coremedia/generator/31210/property=pdf/2009__02__13__infos__zur__mitarbeiterkapitalbeteiligung.pdf

http://www.deubner-steuern.de/news/news_detail2.php?RedSYS_Community_Session=c822501e5e31c312a9857be2944d27e4&news_id=2266932
 

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