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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Vorfälligkeit bei Notleidenden Kredit
 
JJ_OB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.01.2009 15:12
Ein Kunde hat ein Kredit über 16.000,00, Laufzeit 48 Monate, Zinssatz 48 monate, provision 2%

Kreditbetrag 16.000,00
+ 0,4% Zinsen 3.072,00
+ 2% Provision 320,00
-------------------------------------------
Gesamtkredit 19.392,00............... 48 monatsraten: 404 €

Nun stellt der Kunde nach 14 Monaten die Zahlungen ein und wird von seiner Bank öfters ermahnt. Die Bank kündigt den Kredit fristgerecht nach 18 Monaten und fordert die Gesamtsumme zurück. Die Bank berechnet insgesamt 8% Verzugszinsen (Basiszins betrug 3%)

hab die Zinserstattung ausgerechnet wie folgt..
ZE= 30 * (30+ 31) / 48 * (48+ 1) * 3.072 = 1214,69

doch was ist mit den 3 Monatsraten die ausgefallen sind?
wie berechne ich die?
Kunde hat eine Restschuld nach 34 ausstehenden raten über 13.736,00 €
Würde jetzt die bei der Zinserstattung ergebene Summe hiervon subtrahieren, doch diese ausgefallenen raten muss ich doch mit berücksichtigen.
Wer kann mir weiterhelfen??
Danke im Voraus..
Isibella
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.01.2009 17:27
Du hast doch bei der Restschuld mit 34 Monaten gerechnet,
da ab der 14. Rate nicht mehr gezahlt wurde.
Also 48 Raten gesamt - 14 Raten gezahlt = 34

Aber bei der Zinserstattung hast du nur die Monate ab dem 18. Monat mit einbezogen, also ab Fälligstellung.
(48 Raten gesamt - 18 Raten) = 30 Restlaufzeit

Der Kunde muss also alle offenen Raten noch bezahlen (das sind die 34)
aber erhält nur die Erstattung für die Raten ab Fälligstellung.
(das sind 30 Monate)
Er bekommt also keine Zinserstattung für die Monate, die
er im Rückstand ist.

..ist das logisch ;-) ?
JJ_OB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.01.2009 21:19
Nein. Vielleicht hast du die Aufgabe nicht verstanden.
Frage war, wie ich die ausgefallenen Raten berechne, mit Berücksichtigung der Verzugszinsen über 8%.
In der Übungsaufgabe wird bekannt gegeben, das die Bank nach der 18. fälligen Rate den Gesamtkredit zurückfordert,
mit Berechnung von 8% Verzugszinsen. Diese werden auf die ausfallenden Raten berechnet.
Müsste die 15. , 16. und 17. Rate verzinsen und auf die Restschuld von den ausstehenden 34 Raten addieren. Weiß aber nicht wie? Ich kann ja nicht auf die Monatsrate von 404 € die 8% berechnen... Vielleicht hast du ja da eine Lösung??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2009 11:44
Grundsätzlich wird die Bank nur die Kosten für die Zeit zurückerstatten, in der der Kunde keinen Kredit mehr bei der Bank hatte.
Somit wird der Kunde keine Gutschrift bekommen, in der er in Rückstand war.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.01.2009 20:06
glaube das ist nicht was JJ_Ob meint.. Die Frage ist oben klar und deutlich denke ich... Die Verzugszinsen!!
Ausgefallene Raten bzw. Rückständiger Betrag darf von der Bank mit 5% über dem Basiszins verzinst werden, wenn nicht im Einzelfall der Kreditgeber einen höheren oder der Verbraucher einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Ermittlung der Restschuld regelt das BGB. (§§ 288,497,498)
Nun zur Aufgabe + Lösung..
JJ_OB..Du hast recht.. Die 15., 16. und die 17 Rate müsste mit berücksichtigt werden wenn Du die Restschuld ermittelst.
Ab der 18. Rate hast du die Zinserstattung ermittelt.
Summe nach ausstehenden Raten : 13.736,00 EUR (34*404)
+ Verzugszinsen ( Basisz. 3% + 5%)
15.Rate - 3 Monate Verzug => 8,08 EUR ( 404*8*90 /100*360)
16.Rate- 2 Monate Verzug => 5,39 EUR ( 404*8*60 /100*360)
17.Rate - 1 Monat Verzug => 2,69 EUR (404*8*30/ 100*360)
16,16 EUR
- Zinserstattung....................1.214,69
Rückzahlungsanspruch.......12.537,47

ps. Nimm am besten die einfach kaufmannische Methode bei der Zinsrechnung.
(30/360)
 

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