Abgeltungsteuer bei Dividenden |
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Verfasst am: 21.01.2009 13:56 |
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Wer führt die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab?
1. Akitengesellschaft, die die Dividende ausschüttet.
2. Hausbank des Kunden, bei der das Depot geführt wird. |
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Verfasst am: 21.01.2009 14:13 |
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Die Depot führende Bank führt jegliche Kapitaleinkünfte an den Fiskus ab. |
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Verfasst am: 21.01.2009 15:13 |
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Bei inländischen Dividenden ist nicht das auszahlende Kreditinstitut, sondern die Aktiengesellschaft zum Abzug der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) verpflichtet. Da die Aktiengesellschaft keine Kenntnisse von der Religionszugehörigkeit ihrer Aktionäre hat, wird auf Antrag des Aktionärs die Kir-chensteuer von der auszahlenden Stelle (Kreditinstitut) einbehalten. |
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Verfasst am: 02.02.2009 18:26 |
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Die ZPA meldet Folgendes:
"Wir werden daher in 2009 grundsätzlich keine Aufgabenstellungen mehr mit rückwirkenden Aussagen vor dem 01.01.2009 stellen." |
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