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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht |
Moderator: TobiasH |
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Steuerabzug bei Verzinsung von 0,5 % |
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Verfasst am: 08.01.2009 20:45 |
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Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Kann auf die Einbehaltung der Zinsabschlagsteuer bei einer Verzinsung von 0,5 % auf einer SICHTEINLAGE verzichtet werden?
Meine Frage ist nicht, ob ich sie jetzt letztendlich versteuern muss oder net oder wie auch immer, aber aus "Banksicht": Werden die Zinsen bei nicht gestelltem FSA erstmal einbehalten, also abgeführt?
Vielen Dank und viele Grüße! |
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Verfasst am: 08.01.2009 20:56 |
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Seit 1.1.2009 werden se gleich abgeführt |
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Verfasst am: 08.01.2009 22:10 |
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Bis Ende 2008 gab es einen Bagatellfall, sofern die Verzinsung nicht > 0,5%p.a. auf Sichteinlagen (wichtig, nur auf Sichteinlagen, nicht gültig für Spareinlagen) war.
Seit 1.1.2009 existiert diese Freigrenze nicht mehr.
AgSt. muss abgeführt werden, sofern keine Freistellungsmöglichkeiten mehr vorhanden sind. |
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