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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuerabzug bei Verzinsung von 0,5 %
 
MiniMonkey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.01.2009 20:45
Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Kann auf die Einbehaltung der Zinsabschlagsteuer bei einer Verzinsung von 0,5 % auf einer SICHTEINLAGE verzichtet werden?

Meine Frage ist nicht, ob ich sie jetzt letztendlich versteuern muss oder net oder wie auch immer, aber aus "Banksicht": Werden die Zinsen bei nicht gestelltem FSA erstmal einbehalten, also abgeführt?

Vielen Dank und viele Grüße!
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2009 20:56
Seit 1.1.2009 werden se gleich abgeführt
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2009 22:10
Bis Ende 2008 gab es einen Bagatellfall, sofern die Verzinsung nicht > 0,5%p.a. auf Sichteinlagen (wichtig, nur auf Sichteinlagen, nicht gültig für Spareinlagen) war.

Seit 1.1.2009 existiert diese Freigrenze nicht mehr.

AgSt. muss abgeführt werden, sofern keine Freistellungsmöglichkeiten mehr vorhanden sind.
 

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