Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Scheck e.V. - auf englisch
 
TimoSH
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.11.2008 18:57
Hallo!

Bei mir kam diese Woche ein englischer Kunde zu mir in die Filiale und hatte einen Scheck mit der Aufschrift "e.v.(also Eingang vorbehalten) und fragte, was dieses "e.V." bedeuten würde.
Mir fehlten dabei leider die Worte um ihn dies zu erklären.
Was hättet ihr ihm auf englisch geantwortet?
fand das dort in dem Moment echt zu schwer :-(
Harder1907
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.11.2008 19:22
Genau weiss ich es auch nicht.

ich war mal auf www.leo.org.

Demnach müsste Gutschrift unter Vorbehalt soviel heissen wie "to credit under reserve"

Du musst es ja nicht exakt übersetzen können - wahrscheinlich gibt es den Begriff Eingang vorbehalten gar nicht im Englischen Schecksystem - es reicht ja wenn Du es beschreiben kannst. Das ist ja eh besser als fachchinesisch.
TimoSH
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.11.2008 19:35
Genau um die Beschreibung geht es mir auch :-) Wie kann ich das in Zukunft am besten auf englisch umschreiben,damit derjenige das dann auch versteht?

Unter Leo habe ich mir auch schon 1-2 Fachbegriffe rausgesucht.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.11.2008 08:57
mal damit versuchen:

"The Bank retains the right of recourse if the cheque is later returned unpaid"
Nudla
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.11.2008 11:01 - Geaendert am: 07.11.2008 11:01
According to German law, the person who issued this cheque to you can declare it invalid within 7 days. For this reason, we will only pay out the sum after these 7 days have passed.
Sira
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.11.2008 11:33
Webster‘s Online Dictionary schlägt hier vor:

"subject to collection"

Erläuterung:

A clause by which the bank reserves the right to reverse or cancel a credit entity if the countervalue of promissory notes and other debt certificates(such as bills, drafts and checks)cannot be collected. Source: European Union.

alternativ auch: "under reserve" oder "under the usual reserves"
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.11.2008 14:34
@ Sira

hm, sicherlich nicht falsch, aber eher geignet den kunden, der nicht jurist oder banker ist, zu vergraulen

@ Nudla

es gibt ja aber auch andere gründe für ne rückgabe, z.b. mangels deckung....
TimoSH
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.11.2008 15:45
Danke schon mal für eure beiden Antworten :-)

Sura‘s Aussage wäre wohl eher wirklich was für Banker oder Juristen wie schon gesagt wurde.Nudla‘s fand ich da schon deutlich verständlicher.Nur wie könnte man das mit der Rückgabe magelnder Deckung noch reinbringen?
Nudla
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2008 16:21 - Geaendert am: 10.11.2008 16:22
The other reason for not being able to pay out the money is the following: Should the account of the person who issued the cheque not have enough money on it, we as your bank will not receive the mentioned sum from the issuer. For this reason we cannot pay out the money before the 7 days have passed.

So müsste es eigentlich jeder mit etwas Grundkenntnissen in Englisch verstehen.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2008 16:29
ehe hier weiter mit dürftigen englischkenntnissen rumgemuxt wird, vielleicht einfach mal auf ne HP einer britischen bank schauen.

mein obiges übersetzungsangebot stammte von der Lloyds TSB Bank.
Nudla
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2008 16:34
Was ist denn an meiner Übersetzung "dürftig"?
Sira
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2008 18:00
@ Nudla

Baenkli meint vielleicht, dass bei deiner Übersetzung noch fehlt, dass die Bank sich das Recht zur Rückbelastung vorbehält, falls der Scheck vom bezogenen KI nicht eingelöst wird. ("recourse")

Das Recht, die bereits erfolgte Gutschrift bei später nicht eingehenden Scheckgegenwerten rückgängig zu machen, ist doch das Wesentliche bei der Gutschrift "Eingang vorbehalten". Das sollte der Kunde schon wissen.
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse