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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Einwände bei der IHK
 
corsa587
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2008 21:40
So Leute:

Welche Aufgaben würdet ihr denn bei der IHK melden?

Meine Vorschläge


Nr. 45
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt... Wer kennt denn da den Unterschied???

Nr. 50

Es gibt manche HP der Städte, die Gemeindeverwaltung sagen, andere, die Einwohnermeldeamt sagen.

Gebt mir doch mal "Beweise" für die Zweifelhaftigkeit der beiden Aufgaben und evt. neue, wo wir auch Einspruch einlegen sollten.

Liebe Grüße
NilsGV
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2008 08:24
bei der Aufgabe 50 würde ich mitmachen!!!

Ich meine auch dass das Unterschiedlich gehandhabt wird!

Lg
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2008 09:07
Das Einwohnermeldeamt ist eine Organisationseinheit der Gemeindeverwaltung, genauso wie
- Bauhof
- Fremdenverkehrsamt / Tourismus- und Kulturverein
- Gemeindekasse
- Sozialamt
- Standesamt
usw.

Was ist also hier das große Problem?
corsa587
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2008 12:42
Dass in andern Lehrbüchern die Antwort Einwohnermeldeamt richtig ist...
MiniMonkey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2008 17:48
Also ich würd einfach gern wissen wohin ich mich wenden muss :-D
Ich will garnet über die Fragen diskutieren weil da jeder ne andere Ansicht hat.
Dani1010
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2008 18:18
Zu Aufgabe 50:

Ich bin der Meinung, dass das Einwohnermeldeamt zwar richtig ist, aber hier wird als Antwortmöglichkeit das Einwohnermeldeamt Zwickau genannt. Das muss falsch sein, weil die Eheleute aus Reindorf kommen. Also muss die Gemeinde Reinsdorf hier richtig sein.
Andreas1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.09.2008 19:42
ja ich bin mir fast 100 % sicher das die gemeinde stimmt.
jedoch gibt es andere fragen welche ich beanstanden will.
man braucht doch kein konto um ne überweisung zu machen man kann ja auch bar überweisen nur der empfänger braucht ein konto deswegen muss diese antwort doch auch stimmen.
Des weiteren bei der frage warum man das man ein kind hat in die lohnsteuerkarte eintragen muss. man hat doch nicht sofort einen steuervorteil sondern erst einen tag danach oder schon ab heute aber schon vor der zeit deswegen finde ich diese antwort auch falsch
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.09.2008 08:13
Das ist sooooooo geil... Nach JEDER Prüfung wird groß rumgetönt wer sich wogegen beschweren will, und es hat noch nie etwas gebracht. Ehrlich, noch NIE.

Leute, wenn ihr mit 2 oder 3 Fragen angeeckt seid und der Rest dafür passt wird euch das auch nicht die Note versauen. Also immer schön locker bleiben :)
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.09.2008 13:06
Naja das stimmt so nicht.
Ich habe die Prüfungen der letzten 6 Jahre und die Lösungen der IHK dazu und es gibt immer wieder Aufgaben bei denen als Lösung steht "immer richtig" oder "keine Auswertung".
Und warum steht das da? Weil an der Musterlösung der IHK gezweifelt wird und sich Leute beschwert haben. Also kann das schon was bringen.
Die mit der Lst-Karte hatte ich auch falsch und es bringt jedoch nix wenn man hier drüber diskutiert. Sollen sich doch Leute beschweren bei der IHK und vll haben Sie ja Erfolg....
Der eine Brief fürr 55 Cent an die IHK!
pchb
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2008 11:19
Ich habe mich mit einem Dozenten von der IHK unterhalten (arbeitet bei uns im Haus). Bei Aufgabe 50 besteht keine Chance. Lösung 3 ist definitiv die einzig richtige Lösung. Wie in einem anderen Post schon geschrieben, liegt es an den Städte Namen.
In dem Fall würde nur die Geburtsurkunde beim Einwohnermeldeamt ausgestellt werden, nicht die Änderung auf der Lohnsteuerkarte.

Wen es interessiert: Bei Aufgabe 20 bestehen sehr gute Chancen, dass die raus genommen wird! Nach Rücksprache mit der Innenrevision, der EDV-Abteilung und unserem Berufsschullehrer hat unsere Personalabteilung die Aufgabe 20 bei der IHK angefochten. Lösung drei ist für unser Haus definitiv (!) falsch. Da gibt es keine richtige Lösung!

PS: Das ist die einzige Aufgabe, wo Chancen bestehen. Alle anderen Aufgaben sind korrekt gestellt!
chiquita88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2008 23:45
Es wurde hier noch nicht genannt, was mich eigentlich wundert, aber ich würde bei der Nummer 33 b und e beanstanden. Das wurde bei uns in der Umgebung schon mehrfach genannt. Die genannten Konten werden zwar über ein Hauptbuchkonto abgeschlossen, also im nachhinein das EK, allerdings sind es vorbereitende Abschlussbuchungen und betreffen erst in nachhinein ein Hauptbuchkonto...
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.10.2008 11:39
Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten) sind Hautbuchkonten! (In welchem Buch sollten sie denn sonst stehen, wenn nicht im Hauptbuch?)

Ihr Abschluss gehört zu den Abschlussbuchungen!
Merke: Alle Buchungen, in denen die Konten GuV oder SBK angesprochen werden, gehören zu den Abschlussbuchungen!

Die IHK-Lösung ist folglich richtig!
Aenn
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.10.2008 22:46
also zu aufgabe 20

die kam schon einmal dran in ner zwischenprüfung und wurde da auch gewertet

also warum sollte das jetzt anders sein???
roma
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.10.2008 12:45
Also das noch nie einem Einspruch stattgegeben wurde stimmt nicht. Ich habe im Jahr 2005 meine Abschlussprüfung gemacht. Mir hat damals zum bestehen 1 Punkt in Rewe gefehlt. Aufgrund verschiedener Zeitvorgaben in den unterschiedlichen Berufsschule habe ich Einspruch eingelegt.
Daraufhin wurde meine Prüfung "angeblich" nochmal korregiert und man hat erstaunlicherweise noch 1 Punkt gefunden. Wenn man also in ein Wespennest sticht können die auch schonmal ein Auge zudrücken.
Verlasst euch dabei nicht auf eure Ausbildungsabteilung. Die ziehen da leider nicht mit.
Schickt einfach mal ne Email an eure zuständige IHK. Man kann es ja mal probieren.
pchb
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.10.2008 18:13 - Geaendert am: 05.10.2008 18:14
@Aenn

Welche Zwischenprüfung soll das denn gewesen sein? Ich kann man an keine erinnern.

Hier der Text unserer Personalabteilung:

"Wir sind eine konsolidierte Sparkasse, d.h. wir verfügen über keine zentralen Server mehr. Die Anwendungen werden über dezentrale Server seitens des Rechenzentrums bereitgestellt. Wie die technische Infrastruktur dort im einzelnen abgebildet ist, ob dort z.B. wie unter 3. genannt ein Rechner als vorgeschaltetes Sicherheitssystem im Betrieb ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Falsch ist die Aussage 3, dass es in [b]unserem[/b] Haus ein solches System gibt."
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2008 18:50
Man kann doch auch nicht schreiben, dass wir keine Sparbriefe mehr verkaufen. Deshalb ist die Aussage zu Sparbriefen falsch.
Thorsten_1983
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.10.2008 10:23
Also Aufgabe 20 gab es schon mal in den Prüfungen und es wäre absolut albern, deswegen Beschwerde einzureichen. Auch wenn nicht alle Banken dies so handhaben, dass ein Rechner vorgeschaltet wird, aber es geht auch nicht immer nur darum wie es in der eigenen Bank gehandhabt wird.

Also, wenn Beschwerden eingereicht werden, dann wegen Aufgaben die noch nicht kamen und dann unlogisch sind. Aber ihr könnt doch nicht allen Ernstes Aufgaben anfechten die es geanuso schon einmal oder öfter gab.
RaZZeR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.10.2008 11:07
da muss ich thorsten recht geben, vor allem wenn die selbe aufgabe schon in vorigen prüfungen drankam und bewertet wurde.
außerdem macht euch mal nicht verrückt, viel dran ändern kann man eh nicht mehr.
flomue83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.10.2008 12:09
Ihr habt die Zwischenprüfung sicher nicht wegen der 1-2 strittigen Aufgaben versaut. Die sind in verschiedenen Prüfungsbüchern drin, wer sie durchgearbeitet hat, wusste die richtige Lösung. ;-) Nachdem diese Aufgaben schon mehrfach in der Vergangenheit dran kamen, könnt ihr einen Einspruch vergessen. Ich hab auch 4 Fehler insgesamt, aber was solls, ich bin mit meinen ca. 93% mehr als zufrieden.

MfG Flo
 

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