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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Eigenkapitalunterlegung Dispokredit
 
bluemchen84
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.09.2008 23:04
Wenn ein Kunde einen nicht in Anspruch genommenen Dispokredit hat, muss die Bank, diesen Kredit mit 8% Eigenkapital unterlegen? Oder nur, wenn der Dispo auch genutzt wird?
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2008 08:20
Soweit ich mich erinnern kann, spielt es keine Rolle wie Hoch der Dispo in Anspruch genommen wird. Die Bank muss für den kompletten Dispo eine Eigenkapitalunterlegung haben.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2008 14:24 - Geaendert am: 17.09.2008 14:25
Um es mit Gewissheit zu sagen, ist es bei mir auch schon viel zu lange her, und in der Praxis habe ich damit nichts zu tun.
Aber ich meine ein Dispokredit der nicht Inanspruch genommen wird, muss nicht mit Eigenkapital unterlegt werden.
Sonst hätten wir auch Kunden die 15.000 EUR Dispokredit haben und ihn nie in Anspruch nehmen die Linie wahrscheinlich erstmal gestrichen, weil da würde ja etwas Geld kosten was niemand braucht.
Dennis1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.09.2008 16:58
Soweit ich weiß, muss ein KI nur einen in Anspruch genommenen Kredit mit 8 % Unterlegen. Es wäre aus Sicht der Bank ja auch Blödsinn jeden gewährten aber nicht in Anspruch genommenen Dispo damit zu unterlegen...
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.09.2008 19:39
War das nicht irgendwie so, dass man eine Annahme über den Ausfall treffen muss (also die Höhe der Inanspruhnahme bei Ausfall).

Nach Basel II wären Dispos vermutlich im Regelfall Mengenkredite (Engagements bis 1 Mio) und damit nur zu 35% anzusetzen und dann mit 8% zu gewichten.

Also Dispo bei Ausfall * 35% * 8%
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2008 20:37
Ich meinte mich zu erinnern, dass es bei Realkrediten 50 % und bei Firmenkrediten 100 % waren. Habe das im Zusammenhang mit der Preisuntergrenze für Konditionen im Themenfeld Kosten - und Erlösrechnung behandelt.
Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.09.2008 21:50
Sorry, habe mich vertan.

Mengenkredite sind mit 75% zu unterlegen (im Standardansatz) und wohnwirtschaftlichen Realkredite sind mit 35% zu unterlegen (gewerbliche mit 50%)

Im Grundsatz I waren die Realkredite aber noch mit 50% zu unterlegen! Ich glaube hier konnte man gewerbliche Realkredite noch gar nicht unterlegen.
 

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