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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Freistellungsauftrag auf 0 senken bei Bagatellbetrag?
 
FelixW
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.09.2008 19:51 - Geaendert am: 03.09.2008 19:56
Hallo!

Angenommener Fall:
Sparkontoauflösung mit 5 EUR Zinsen.
Freistellung ausreichend vorhanden. Keine weiteren Zinserträge. Da der Kunde die Bank wechseln möchte, soll auch der Freistellungsauftrag reduziert oder gelöscht werden.
Kann nach der Sparkontoauflösung nun der Freistellungsauftrag gleich auf 0 gesenkt werden oder muss er mindestens 5 EUR betragen? Die Sparkontoauflösung belastet definitiv den bestehenden FSA mit 5 EUR. Normalerweise kann man ja den FSA nicht tiefer senken, als er schon beansprucht ist.

Die Bagatellgrenze von 10 EUR greift ja je Konto und bezieht sich rein auf den ZASt-Abzug, der Freistellungsauftrag wird trotzdem belastet. Das sind so gesehen also eigentlich zwei Paar Schuhe.

MfG FelixW
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.09.2008 21:29
Du kannst den FStA nur auf 5 Euro senken, du kannst allerdings angeben das er Gültigkeit bis zum 31.12.2008 hat, wenn dann kein neuer per 01.01.2009 eingereicht wird ist der automatisch gelöscht.
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.09.2008 08:33
So ein Käse.

Du kannst den FSA per Datum heute einfach weglöschen...das ganze gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr.

Bagatellbetrag => es wird keine ZaSt abgeführt.
FelixW
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.09.2008 12:50
Ich korrigiere: Der vorhandene FSA wird um die 5 EUR nicht belastet.
Also man kann ihn wohl tatsächlich auf 0 setzen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.09.2008 13:27 - Geaendert am: 04.09.2008 13:28
Zinsszahlungen unterhalb der Bagatellgrenze belasten nicht den FSA und es wird auch kein ZAS in Abzug gebracht.
Der FSA kann also gelöscht werden.

Steuerrechtlich ist es aber so, dass diese 5,00 € in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Auch diese Einnahmen unterhalb der Bagatellgrenze sind steuerpflichtig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.09.2008 18:42 - Geaendert am: 04.09.2008 18:43
Nur noch in diesem Jahr sind jährliche Zinsgutschriften bis zur Bagatellgrenze von 10 € je Konto vom Zinsabschlag ausgenommen.

Problem: Jährliche Zinsen
Auflösung während des Jahres

Der Steuerabzug unterbleibt auch, wenn die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und die Grenze von 10 € nicht überschreiten.
 

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