Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 40
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Berechnung der Einkommensteuer
 
Der_Simon
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2008 22:00 - Geaendert am: 26.07.2008 19:43
Hi,
ich habe folgendes Problem:

Laut der Einkommensteuer- Grundtabele 2007
ist beim zu versteuernden Einkommen von 17996€ die tarifliche EST bei 2312€
-die nächste Stude des zu verst. Einkommens laut Buch wäre dann bei 18032 mit der tarifl Est. von 2321€.

Wie errechne/erhalte ich die tarifliche EST, wenn ich zum Bsp ein zu versteuerndes 18000 (oder ne andere Zahl zwischen den beiden im Buch angegebenen Beträgen)habe?

Vielen Dank im VOraus
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.07.2008 13:06 - Geaendert am: 26.07.2008 18:25
§ 32 a EStG
1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1.bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2.von 7.665 Euro bis 12.739 Euro: (883,74 * y + 1.500) * y;
3.von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:(228,74 * z + 2.397) * z + 989;
4.von 52.152 Euro bis 250.000 Euro: 0,42 * x – 7.914;
5.von 250.001 Euro an: 0,45 * x – 15.414.

"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.3"z" ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.4"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.5Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
(2)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.07.2008 13:36 - Geaendert am: 26.07.2008 13:49
Es trifft Nr. 3 zu:
3.von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:(228,74 * z + 2.397) * z + 989

18.000 €
12.739 €
--------------
= 5.261 € - > (228,74 * 0,5261 + 2.397) * 0,5261 + 989 = 2.313,27 € Einkommensteuer

Kontrollrechnung für 17.996 €
17.996 €
12.739 €
-------------
= 5.257 € - > (228,74 * 0,5257 + 2.397) * 0,5257 + 989 = 2.312,32 €

Bitte Kopfzeile ausbessern!
Berechnung der Einkommensteuer
Der_Simon
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.07.2008 19:37
Vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort Herrmann!
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse