Abgeltungsteuer |
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Verfasst am: 15.06.2008 15:24 |
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Hi,
relativ doofe Situation,
ich und ein Mitazubi müssen in der Bank eine Präsentation über die Abgeltungsteuer halten.
Tue mich da ehrlich gesagt ziemlich schwer dabei, da wir die "alte" Kapitalertragsteuer noch nichtmal in der Schule behandelt haben. Besitze eigentlich nur das Vorwissen, dass man in der Praxis einer "kleineren Dorfbank" selbst miterlebt. --> 30% ZAST+Soli bei Zinseinkünften...Von stillen Beteiligungen und Beteiligungen an juristischen Personen ganz zu schweigen (Halbeinkünfteverfahren usw...)
Natürlich findet man sehr viel Input im Netz, aber ich weiss ehrlich gesagt nicht wo ich anfangen soll.
Könnt ihr mir in soweit helfen, dass ich mir vielleicht sagen würdet, wie ihr eine solche Präsentation gliedern würdet???
Stellte mir da so ein "alt-neu" Verfahren vor bei Zinserträge, Wertpapiere ... usw, finde das jedoch ziemlich plump.
Vielen Dank schonmal |
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Verfasst am: 16.06.2008 08:28 |
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Geh zur nächsten HypoVereinsbank und lass dir dort am Schalter das Infoheftchen "60 Antworten zur Abgeltungssteuer" geben, danach weiße bescheid.
gruß |
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Verfasst am: 16.06.2008 10:03 |
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@Pappe
Schicke mir mal Deine Mailaddy per PM ich habe erst am Freitag bei uns in der Bank eine Schulung bezüglich Abgeltungssteuer gehalten.
Wen Du mit einer Powerpointpräsentation was anfangen kannst, und das Grundwissen in Powerpoint besitzt um die Präsentation auf Dich abzustimmen dann melde Dich einfach!!! :-)))
Ist zwar ziemlich umfangreich da ich in der Individualkundenbetreuung bin aber Du kannst ja dann einfach ein paar Folien weglassen!!!! |
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Verfasst am: 16.06.2008 10:24 |
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kannst mir deine email-adresse auch per PM schreiben, hab ne zwei-seitige übersicht |
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Verfasst am: 16.06.2008 17:37 |
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Vielen Dank euch allen,
Ihr beiden Superlieben habt Post :) |
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Verfasst am: 16.06.2008 17:40 |
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hm...also ich hab keine pm bekommen! :) |
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Verfasst am: 16.06.2008 17:43 |
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aber sicher ;) |
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Verfasst am: 16.06.2008 17:56 |
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nein fei wirklich nicht, hab etz extra nochmal geschaut! |
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Verfasst am: 16.06.2008 17:59 |
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also ich hab dir die Nachricht jetzt 3mal geschickt ;)) |
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Verfasst am: 17.06.2008 12:16 |
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komisch, es zeigt nichts an...dann schau ich von daheim aus mal... |
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Verfasst am: 18.06.2008 08:04 |
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is nix im postfach :( sorry.. |
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Verfasst am: 19.06.2008 09:58 |
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Habe die Präsentation gestern abend an alle verschickt. |
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Verfasst am: 05.08.2008 20:06 |
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Gibt es bei der Abgeltungsteuer folgende Ausnahmen weiterhin:
Keine Abgeltungssteuer bei
- Bagetellzinsen bis 10 € pro Konto und Jahr
- Bausparzinsen, wenn WoP gewährt wurde
- Zinsen auf Girokonto, wenn Zinssatz kleiner als 1 % |
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Verfasst am: 05.08.2008 20:40 |
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Diese Bagatellregelungen entfallen ab 2009 ersatzlos. Die entsprechenden Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Im Rahmen der Abgeltungsteuer ist keine Bagatellgrenze vorgesehen. |
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Verfasst am: 08.08.2008 10:54 |
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die sind bereits 2008 entfallen |
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Verfasst am: 08.08.2008 11:14 - Geaendert am: 08.08.2008 11:32 |
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Steuerausländer sind nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Auf Kapitalerträge, die ein Steuerausländer
erzielt, ist nach derzeitigem Recht keine Abgeltungsteuer einzubehalten.
Somit zahlen Kunden aus CZ, die Konten in D unterhalten, keine Abgeltungsteuer.
Bei Dividendenerträgen, Zinsen aus (aktienähnlichen) Genussrechten, Wandelanleihen und Gewinnobligationen ist derzeit auch bei einem Steuerausländer Kapitalertragsteuer einzubehalten. Diese Erträge unterliegen ab 2009 beim Steuerausländer weiterhin dem Steuerabzug. |
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Verfasst am: 18.12.2008 17:37 - Geaendert am: 18.12.2008 19:58 |
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Welche Aussage ist falsch?
a) Bei inländischen Dividenden ist nicht das auszahlende Kreditinstitut, sondern die Aktiengesellschaft zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet.
b) Die Abgeltungssteuer wird bereits bei der Aktiengesellschaft zuzüglich des Solidaritätszuschlags eingehalten.
c) Da Aktiengesellschaft keine Kenntnisse von der Religionszugehörigkeit ihrer Aktionäre hat, wird die Kirchensteuer von der auszahlenden Stelle (Kreditinstitut) einbehalten, wenn der Kunde den Antrag gestellt hat.
d) Mit der Errichtung eines zweiten Depots („Zwei-Depot-Strategie“) kann der Anleger das FiFo-Prinzip umgehen und selbst entscheiden, welche Wertpapiere er jeweils verkauft. Dies kann zu einer Steuerersparnis führen.
e) Veräußerungsgewinne können mit Stückzinsen verrechnet werden.
Vgl.
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Sparkassenverband Bayern |
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Verfasst am: 29.04.2009 16:08 |
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e) Wenn die Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen stammen.
Zusatzinformation:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), die aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen, im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens auch nach dem 31. Dezember 2008 wie folgt verfahren wird:
Das Kreditinstitut kann vom Steuerabzug im Sinne des § 43 Abs. 1 EStG Abstand nehmen, wenn
- das Konto neben dem Namen des Kontoinhabers einen Zusatz enthält, der auf den Per-sonenzusammenschluss hinweist (z. B. Sparclub XX, Klassenkonto der Real-schule YY, Klasse 5 A),
- die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben des Personenzusammenschlusses im Kalenderjahr den Betrag von 10 EUR, vervielfältigt mit der Anzahl der Mitglieder, höchstens 300 EUR im Kalenderjahr, nicht übersteigen und
- Änderungen der Anzahl der Mitglieder dem Kreditinstitut zu Beginn eines Kalender-jahres mitgeteilt werden. |
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