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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Schecks
 
tmichael
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.03.2003 17:45
Scheckwiderruf und Schecksperre,

wo genau liegt hier der unterschied?
slk20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2003 17:50
.. gibt‘s einen ?!
pd
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2003 18:02
noe gibt keinen..
aber es gibt laut AGB ziff 9 abs 2 ne möglichkeit der nachdisposition!
dat heisst, dat der scheck noch 2 tage nach der belastungsbuchung zurückbelastet werden kann
--> unter welchen umständen dat möglich ist weiss ich aba net.(evtl wenn der bezogene nen tag späder im minus ist oda so.....)

pd
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.03.2003 18:50 - Geaendert am: 25.03.2003 20:42
Aus: Sonderbdingungen für den Scheckverkehr
5. Beachtung von Schecksperren
(1) Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden, wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs möglich ist.

Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut eine Schecksperre nur für sechs Monate, gerechnet vom Eingang des Widerrufs, zu beachten, später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht schriftlich um weitere sechs Monate verlängert.

(2) Der Kunde ersetzt im Falle einer Schecksperre alle Aufwendungen, die dem bezogenen Institut aus der wegen der Einlösung der Schecks übernommenen Garantie erwachsen.

http://www.sparda-h.de/pdf/h_sb_scheckverkehr.pdf
salserita
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.03.2003 20:18
Hy,
also die Schecksperre ist erst nach Ablauf der Vorlagefrist möglich, ein Scheckwiderruf jedoch z.B. bei Verlust ist auch innerhalb der Vorlagefrist möglich.
Eigentlich ist bei beiden das gleich gemeint, es sind nur zwei verschiedene Begriffe.

Salserita wish you a nice day :-)))

 

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