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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Pendlerpauschale - baV
 
Tomsen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.05.2008 21:54
Die Sparkassenazubis verdienen zu viel. Klingt zwar komisch ist aber so - durch die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst wird der Steuerfreibetrag überschritten. Somit entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

Nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Sozialversicherungsbeiträge ist man noch ca 670,00 € drüber. Sollte jedoch die Pendlerpauschale wieder ab dem 1. Kilometer eingeführt werden, könnte das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden. Weiß jemand wann mit dem Gerichtsurteil zu rechen ist ?

Die einzige Alternative die sich für mich darstellt ist eine Entgeltumwandlung mittels baV.

Oder hat sonst noch jemand Ideen?
Tomsen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.05.2008 19:46
keine Post´s ?
JohannDemuth
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.05.2008 08:16
Freiwilliger Lohnverzicht geht.
PaulchenPanther
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.05.2008 10:55
Also bei uns machen auch fast alle Bav. Damit kommt man ganz gut hin. Ansonsten ist noch n freiwilliger VL Vertrag möglich... Vielleicht reicht ja das auch schon aus. Hab die genauen Zahlen leider net im Kopf.
mouth
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2008 21:26
aber wird das denn überhaupt angerechnet? bav mein ich.

man kann doch eigentlich nur die gezahlten steuern abziehen, sprich den nettolohn. aber das dürfte doch im prinzip nicht gehen, dass man den nettolohn durch bav oder freiwilligen vl-vertrag drückt, oder?

kann sich vielleicht dazu jmd äußern. hab nämlich auch das problem, dass ich noch ca 900€ gut machen muss^^ (werbungskostenpauschale schon abgezogen.)
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.05.2008 10:58
Und dann dürft ihr auch nichts verkaufen ;) weil ihr dann Provision bekommt ;)
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.05.2008 15:19
Nur so am Rande:

Was sagen dann die Genossenschaftsazubis?
Die verdienen noch mehr!

Ich hab in einer Genobank gelernt, und trotzdem Kindergeld bekommen.

Du musst deine Steuererklärung nur ordentlich machen (ich hatte übrigens nur 3km zur Arbeit).

Seminare, Lehrmaterial etc. sollte man halt alles geltend machen.
mouth
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2008 17:38
was haste denn bei seminaren abgesetzt? ich krieg ja alles bezahlt, wie fahrtkosten etc.

und wie ist das jetzt genau mit freiwilligem bausparer oder so?
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2008 16:05
mein wort zum abend :
:-)

also ich lerne ja bei der commerzbank und bekomme doch nen bissl mehr als die mitschüler aus der spk....

ich hab auch meine fahrkosten zur arbeit, meine schulkosten (bücher,hefte etc.) mit angerechnet und das hat schon gereicht.... außerdem kann man wohl auch kleidungskosten usw. anrechnen....

bei mir persönlich haben schon allein die fahrkosten gereicht.... da ich jeden tag 100 km fahre *hmpf*
mouth
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.05.2008 16:26
ich bin auch bei einer großbank und bekomme sehr viel extras zum normalen azubigehalt (weihnachtsgeld, urlaubsgeld, provision, fahrtkostenerstattung, büchergeld).

das bedeutet, ich brauch sehr hohe werbungskosten.
gut, berufsschule kann man hin und zurück ab dem 1. km ansetzen. sind aber zusammen nur ca 30 und ich hab nur einen block im gesamten kalenderjahr 2008.
fahrtkosten zur arbeit setz ich zwar ab dem 1. an, aber da hab pro weg eh nur 15km.

also, alles recht schwierig. was kann man denn noch so absetzen?
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.05.2008 17:54
hm.... mehr als die von mir erwähnten dinge fallen mir auch nicht ein.... ja gott wenn du sooo gut verdienst und geringe fahrkosten hast,was sind denn die 154 eur?

ich meine klar...immerhin aber mal zum vergleich...ich hab allein im monat 250 eur fahrtkosten... kannst ja mal gegen rechnen und sagen wer da den günstigeren zieht :-)

oder???
mouth
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.05.2008 20:15
es geht mir ja nicht drum, dass ich mehr geld im monat hab als andere.
aber wenn ich die möglichkeit habe nächstes jahr ne einmalzahlung von 1800€ zu bekommen, dann is das schon ziemlich viel für mich.

hab noch zwei fragen:

1.wer kann mir denn sagen, welche versicherungsprodukte steuerlich geltend gemacht werden können? (am besten noch in welcher höhe)
2. gilt das auch für die kindergeldberechnung?
CoBa-Susi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.05.2008 09:46
oh.... da hörts bei mir auf... da hab ich keine ahnung!

sorry

findet man dazu nichts im net?
nautilus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.05.2008 09:56
rieseterversicherung können steuerlich geltend gemacht werden werden aber nur dann sinnvollerweise als sonderausgaben angerechnet wenn die zulage geringer ist als die ausgaben was eher selten der fall ist.

ich geb meiner steuerberaterin alle versicherungsdokumente in die hand und die macht das dann schon.....

zum thema pendlerpauschale....es wird nicht damit gerechnet das ein BGH-Urteil noch vor dem Herbst gesprochen wird
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.12.2008 11:42
Verfassungsgerichts-Urteil:
Neue Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag die seit 2007 geltende Neuregelung. Sie sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar.

Der Gesetzgeber muss nun neue Regelungen finden, entschieden die Richter. Foto: dpa
HB KARLSRUHE. Seitdem kann das Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer nur noch ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Von der Einschränkung sind 16 Mio. Berufspendler betroffen. Der Staat spart dadurch jährlich 2,5 Mrd. Euro. (Az.: zwei BvL 1/07 u.a.)

Der Gesetzgeber müsse rückwirkend neue Regelungen finden, entschieden die Richter. Bis dahin gelte der alte Rechtszustand fort. Die Richter bemängelten, es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Sie sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar. Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Die Neuregelung jedoch damit zu erklären, dass mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro der Haushalt konsolidiert werden könne, reiche allein nicht aus. „Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen“, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden.

Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt. Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrt auf die Wiedereinführung der alten Pauschale, Finanzminister Peer Steinbrück sperrt sich dagegen.

CDU, CSU und SPD hatten die frühere Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregel eingeführt: Vom 21. Entfernungskilometer an durften 30 Cent pro Kilometer weiter von der Steuer abgesetzt werden.

Viele Arbeitnehmer sind von der „gekürzten Pauschale“ gar nicht betroffen. Durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer abgedeckt. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums sind 16 Mio. von 27 Mio. Arbeitnehmern von der Änderung nicht betroffen. Bei 5,5 Mio. gehe es um weniger als zwölf Euro im Monat. Für Fernpendler gibt es die Härteregel.

Im Jahr 2002 profitierten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16 Mio. Berufspendler von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah. Die meisten legen nach Erhebungen des „Mikrozensus“ vom März 2004 nur kurze Strecken zurück. 2004 lag der Anteil der Nahpendler mit Wegstrecken von weniger als zehn Kilometern bei 52 Prozent. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer zur Arbeit fuhren, betrug nur fünf Prozent. Mehr als drei Viertel der Pendler (77 Prozent) waren weniger als eine halbe Stunde zur Arbeit unterwegs.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neue-pendlerpauschale-ist-verfassungswidrig;2106045
 

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