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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Finanzierungsplan
 
michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 15:02
Der Kunde benötigt insgesamt 300.000€ für sämtliche Kosten.
Er bekommt von der Hypobank 150.000€ (erstrangig), von der Bausparkasse 30.000€
Den Rest soll er unter Abzug von Eigenleitung 100.000€ von unserem KI erhalten.
Der Beleihungswert beträgt 256.000€
Es soll der Beleihungsausgang(in %) angegeben werden.

Kann mir jemand erklären, wie ich daran komme und und von was die % berechnet werden müssen??
Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.04.2008 15:55
Also ich check die Frage nicht so ganz.

Wollen die einfach nur die Beleihungsgrenzen für Hypothekenbanken, Bausparkassen haben?

Und den Begriff "Beleihungsausgang" hab ich noch nie gehört!

Also wenn es so ist wie ich es vermute, dann wollen die nur, dass Hypothekenbanken i.d.R. 60 % des Beleihungswertes und Bausparkassen i.d.R. 80 % des Beleihungswertes finanzieren ... Ich kann aber für nix garantieren!

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 16:05
Tja, da hast du leider das Gleiche Problem wie ich. Ich weiß auch nicht was der mir damit sagen möchte. Aber der Beleihungsausgang bei der Hypobank müsste bei ca 58,9% liegen.
Du musst also cih muss hier gar nichts rechnen sondern nur die blöden Beleihungsgrenzen hineschreiben?
michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 16:55
So, ich habe es. Mit dem Beleihungsausgang ist der Beleihungsauslauf gemeint. Kannte ich zwar auch nicht, aber egal.

Du hattest Recht, es geht darum wie viel die einzelnen Banken beleihen, aber mit Rücksicht auf die Rangfolge.
Daher hab ich nun folgende Lösungen:
1. Hypo mit 58,6%
2. Voba mit 66,4%
3. Bausparkasse mit 78,15%
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 18:08
Kredit
-------------------------*100 = Beleihungsauslauf
Beleihungswert

300.000 € Kreditbedarf
150.000 € Realdarlehen
-30.000 € Bauspardarlehen
100.000 € Eigenkapital
---------------------------------------------
20.000 € Bankdarlehen

200.000 €
--------------- * 100 = 78,125 % Beleihungsauslauf
256.000 € =
Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.04.2008 18:19
Ahja okay ... Hab ich in meinem Leben noch nie gehört oder gesehen ... Ist wohl doch besser, dass ich ab September mein Abi nachmach und das hier mal hinter mir lasse *g*

Ich habs immer noch nicht verstanden, für was ich da den Beleihungsauslauf (Wort nicht bekannt) ausrechnen muss. Naja egal!

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2008 18:30 - Geaendert am: 27.05.2008 21:39
Der Beleihungsauslauf sagt etwas darüber, wie es mit der Beleihung aussieht.
Banken beleihen bis 80 % des Beleihungswerts.
Somit wird geprüft, ob die Fremdfinanzierung innerhalb der Grenze bleibt.

Je niedriger der errechnete Prozentwert ausfällt, desto geringer ist für den Kreditgeber das Verlustrisiko.

Es ist der Anteil des Beleihungswerts in Prozent ausgedrückt, der fremdfinanziert wird.
michichen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.04.2008 18:42 - Geaendert am: 22.04.2008 18:50
Ok, das war mir bewusst, aber muss die Ausläufe für jede Bank berechnen. Ist das überhaupt sinnvoll?? Nach der Definition würde dies zeigen wie viel Sicherheit die Bank sich zusätzlich durch den Auslauf eingebaut hat. Hier in meinem Beispiel könnte die Hypobank z.B. 153.600€ Kredit gewähren, damit wären es genau 60% der Beleihung. Die anderen Banken gewähren ja auch nicht alles, was sie beleihen können.

Es ist aber nicht nach dem beliehenen Prozentsatz gefragt oder?? Also z.B. bei der Voba: Sie könnte 54.800€ beleihen (80% von 256.000- 150.000), beleiht aber nur 20.000€. Wäre hier der Auslauf also 36,49%???
aphex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.05.2008 21:00
Der beleihungswert itself ist einfach nur der Bodenwert + Bauwert. Die IHK wird da sicher noch einen Risikoabschlag aufrechnen 10-20% zur Vereinfachung und dann kommt da eine kleinere zahl raus

Der beleihungsauslauf (Loan to Value = LTV) wird individuell bestimmt je Darlehen und setzt einfach die Darlehenssumme ins Verhältnis mit dem beleihungswert.

Da gibt es so prima Regeln, wie die vorher genannten, aber in der Realität und einem TOP darlehensnehmer ist da alles drin.

Aber in der IHK Prüfung geht es um das standardisierte Geschäft, da sollte man natürlich nicht den großen Paul heraus hängen lassen und Versprechungen machen, die das Ampelsystem einer geschäftsbank nicht abbilden kann.
Also 60% ex- Hypothekenbanken (heute Immobilienbanken)
80% Bausparkassen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.05.2008 21:41
Der Beleihungswert kann
- der Sachwert (Bodenwert + Bauwert)
- Ertragswert (kapitalisierte Reinerträge) oder
- Verkehrswert (ortsüblicher Preis) sein
aphex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.05.2008 13:56
Ja, prinzipiell ist das so. Der Beleihungswert stellt jedoch eine Größe dar, die rein aus dem Sicherungsbedürfnissen der KI‘s in Deutschland entstanden ist und nachhaltig, über den Zeitraum der Finanzierung erzielbar ist. Wenn also bei einem neuen Wertgutachten der Beleihungswert gleich der Verkehrswert/ Marktwert ist, hat das KI kein Interesse daran, etwaiges Risiko heraus zu rechnen oder der Marktwert ist aktuell so im Keller, dass es nur noch nach oben gehen kann. Also wenn man das jetzt einmal rein inhaltlich betrachtet. Das vorher genannte ist vollkommen richtig, es könnte sich aber ohne Erklärung widersprechen.
 

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