Wohnungsbauprämie: Abweichung von der Festsetzung |
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Verfasst am: 15.03.2008 14:41 - Geaendert am: 15.03.2008 14:42 |
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Annahme:
Ein Bausparer vermutet, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 € liegt und beantragt deshalb für eigene Einzahlungen die Wohnungsbauprämie, die auch von der Bausparkasse festgesetzt wird.
Was geschieht, wenn bei Auszahlung des Bausparguthabens nach der Sperrfrist, das Finanzamt feststellt, dass der Bausparer in einem Jahr mehr als 25.600 € zu versteuernden Einkommen hatte? |
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Verfasst am: 16.03.2008 19:30 |
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Die Bausparkasse fordert die Wohnungsbauprämie vom Bausparer zurück, wenn das Guthaben einschließlich Wohnungsbauprämie bereits überwiesen wurde. |
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Verfasst am: 13.01.2009 19:56 |
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Die Bausparkasse überweist zunächst die beantragte WoP. Das Finanzamt prüft Jahr für Jahr durch und fordert WoP von der Bausparkasse zurück, die zu unrecht ausbezahlt worden ist. Die Bausparkasse fordert ihrereseits die WoP vom Bausparkunden zurück. |
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