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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

GSE-Schecks
 
Das_P
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.03.2003 18:30
Heute Fragen über Fragen. Egal.
Ab welchen Betrag in € werden BSE-Schecks zu GSE-Schecks. Großbetragsschecks, die körperlich vorgelegt werden?
Es waren 5000,-DM.

Gruß, das P.
Julchen0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.03.2003 18:34
Als GSE_ Scheck gelten Schecks ab einem Betrag von 3000,00 €. Die müssen dann auch körperlich beim bezogenen KI vorgelegt werden.

LG **Julchen**
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.03.2003 20:13
Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren (GSE)
Schecks über Beträge von 3.000,- EUR und mehr, die auf Kreditinstitute im Inland gezogen sind, (GSE-Schecks) wandelt die Bundesbank in Datensätze um und zieht die Scheckgegenwerte im EMZ-Verfahren beleglos ein. Die Originalschecks werden anders als beim BSE-Verfahren zusätzlich an die bezogenen Kreditinstitute oder an die von diesen benannten Stellen ausgeliefert. Im GSE-Verfahren werden auch sonstige Einzugspapiere eingezogen. Hierbei handelt es sich um nicht BSE-fähige Schecks und Reiseschecks, Schecks mit Anforderung einer Bezahltmeldung mit spezieller Korrekturhülle, Retouren/Rückrechnungen einschließlich Rückschecks aus dem GSE-Verfahren sowie sonstige Vorgänge wie Schecks ab 3.000,-- EUR mit Mängeln in der Codierzeile oder mit negativem Ergebnis der Prüfzifferkontrolle sowie Schecks, die nicht den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke entsprechen (z. B. von Auslandsbanken ausgefüllte überformatige Schecks).

Qulle: www.bundesbank.de/zv/zv_dienstleistungen.php
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2003 20:19
Ergänzungsfrage:

Welche der nachfolgenden Schecks können nur beleghaft eingezogen werden?

1. Verrechnungsscheck, Betrag 4.200,00 €
2. Orderscheck, Betrag 870,00 €
3. €-Reiseseck, Betrag 100,00
4. Barscheck, 3.500,00 €
5. LZB-Scheck, 20.000,00 €
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.05.2003 20:33 - Geaendert am: 12.05.2003 21:09
Nachdem es keine LZB mehr gibt, könnte es sein, dass es keine LZB-Schecks mehr gibt.

Die Bundesbank unterhält bundesweit neun Hauptverwaltungen (mit Sitz in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart) und 66 Filialen (Stand 1. April 2003), die den Hauptverwaltungen unterstehen. Die Hauptverwaltungen werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank untersteht

http://www.bundesbank.de/hv/index.php

AGB der Bundesbank
15. Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug
Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat der Kontoinhaber unverzüglich zu erheben. Widerspricht der Kontoinhaber der Buchung eines Zahlungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gutschrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlösung berechtigt gewesen wäre.


Nach den AGB der Bundesbank wird ein bestätigter Scheck wird nur von der Stelle der Bundesbank bar ausgezahlt,
die ihn mit dem Bestätigungsvermerk versehen hat und bei der er nach § 23 Absatz 3 Bundesbankgesetz in Verbindung mit Artikel 40 Scheckgesetz vorzulegen ist. Wird der Scheck bei einer anderen Stelle der Bank vorgelegt oder ist der Scheck mit einem die Barauszahlung ausschließenden Vermerk versehen, wird er innerhalb der Bestätigungsfrist und mit besonderem Vordruck der Bank zur sofortigen vorbehaltlosen Gutschrift auf Girokonto hereingenommen.

Jedoch:
Im Gegensatz zum BSE-Verfahren werden die Originalpapiere beim GSE jedoch aufgrund der hohen
Beträge zusätzlich – ohne Verrechnung – an die bezogenen Banken oder an die von ihnen
benannten Zentralinstitute ausgeliefert.
DavedEpi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2003 21:12
Nach der Auskunft einer Bekanntin von mir, die in einer Filiale der dt. Bundesbank arbeitet, heißen die LZB Schecks jetzt (Dt.) Bundesbank Schecks. Das Verfahren ist das selbe wie bei den ehemaligen LZB Schecks.
 

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