Erbfall Aufgabe |
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Verfasst am: 28.02.2008 16:02 |
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Die Ehefrau kommt zu euch an Schalter und teilt uns mit dass der Ehemann gestorben ist. Sie legt die Sterbeurkunde vor, worauf ersichtlich ist dass der Mann bereits 2006 verstorben ist. Das geringe Guthaben vom Girokonto und vom Sparbuch soll einem Kind zugute Kommen.
Wie geht ihr vor? Was muss der Kunde von der Bank alles gesagt bekommen? |
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Verfasst am: 28.02.2008 16:37 |
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da würde ich erst mal bei dieser seltsamen Formulierung nachhaken:
"Das geringe Guthaben vom Girokonto und vom Sparbuch soll einem Kind zugute Kommen."
- geringes Guthaben? .....was ist gering?
- Kind? ....mdj?
- soll zugute kommen?....wer sagt das? Vertag zugunsten 3. o.ä.? |
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Verfasst am: 28.02.2008 19:42 |
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Bei uns wird das so gehandhabt, dass die Verfügung der Konten erst möglich ist, wenn ein Erbschein vorhanden ist,es sei denn, die Kundin hat eine Vollmacht über den Tod hinaus.Ohne das geht gar nichts.
Da könnte ja jeder kommen ;-) |
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Verfasst am: 28.02.2008 19:57 |
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so einfach ist das auch wieder nicht. es gibt bei geringen kontenguthaben mittlerweile eine rechtsprechung, die die bank dann für die kosten eines erbscheins in anspruch nehmen würde, wenn der einzig und allein für diese konten gebraucht wird. |
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Verfasst am: 28.02.2008 20:40 |
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-> Sterbeurkunde kopieren
-> Ehefrau legitimieren
-> der Erbfall wird aufgenommen (wir schicken dazu nen
Bearbeitungsbogen an eine interne Abteilung)
-> die Abteilung ermittelt den Saldo am Todestag und macht
evtl. ne Meldung ans Finanzamt
-> wir bekommen Bescheid, ob Erbschein nötig ist, oder nicht
-> der Kundin sagen, dass sie ca. ne Woche warten muss, dann melden wir uns bei ihr und machen nen Beratungstermin um alles umzuschreiben oder sagen ihr dann dass sie nen Erbschein besorgen muss |
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Verfasst am: 28.02.2008 21:28 |
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@ Kati0912
das ist ja ne schnuckelige idee, sich um ein statement zu drücken und auf ne interne abteilung zu verweisen... |
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Verfasst am: 29.02.2008 15:43 |
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Na wie soll ich denn am Schalter entscheiden können wie der Saldo am Todestag war, wenn der Kunde vor nem Jahr verstorben ist. Oder??? |
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Verfasst am: 29.02.2008 17:56 |
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ich glaube das ist eine nachrangige frage, worum es geht ist die frage mit dem erbschein!
....aber der fall ist auch zu schlecht gemacht, als das man sich da ohne weitere infos ernsthaft zu äußern könnte, bleibt alles spekulation. |
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Verfasst am: 04.03.2008 18:31 |
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Ja wie gerade schon gesagt wurde man müsste schon etwas mehr wissen.
Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass sich der Erbe entweder mit einem eröffneten Testament oder einem Erbschein legitmiert.
Bei geringen Beträgen machen wir das ganze auch mit einer Haftungserklärung.
Der Kunde hat dann die Sterbeurkunde und das Familienbuch mitzubringen und mit der Haftungserklärung unterschreibt er, dass er den ausgezahlten Betrag an uns zurück zahlt falls weitere Erben berechtigte Rechte an dem Erbe geltend macht.
Ich denke guter Service ist es schon dem Kunden direkt am Schalter sagen zu können welche Unterlagen er zur Klärung des Erbfalles beizugringen hat die meisten befinden sich nach einem Todesfall ja auch in einer ausnahme Situation da finde ich diese Mail an die Interne Abteilung und dann mal weiter gucken nicht die beste. |
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