Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Aufgezinster Sparbrief
 
donmuellos
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2008 20:34
Servus,

wie buche ich das hier?

Sparkasse verkauft (wert 31.12.) einen aufgezinsten Sparkassenbrief von 10000 EUR, Zinssatz 7 % Laufzeit 4 Jahre, Kumulierte Zinsen 3107,96. Kein Freistellungsauftrag liegt vor.

So:?

31.12--> KasseSparbrief 10.000
-->SparbriefSBK

31.12 Folgejahr:

Zinsaufwandsonstige Verbd. (€Zinsen)

Fälligkeit:--> SparbriefKKK
sonstige Verb.kkk


???
Habe mein Skript verlegt..
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2008 21:19
Zunächst ist zu klären, ob der aufgezinste Sparbrief zum Rückzahlungswert oder zum Nennwert zu bilanzieren ist?
donmuellos
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2008 21:21
Ich habe das so verstanden, dass er zum Nennwert bilanziert wird.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.02.2008 23:03 - Geaendert am: 21.02.2008 23:10
Die Verbindlichkeiten werden oft zu ihrem Rückzahlungswert bilanziert.
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2008 10:00 - Geaendert am: 22.02.2008 10:09
Verbindlichkeiten werden immer mit ihrem Rückzahlungswert angesetzt, der dann mit 5,5 % abgezinst wird. Ausnahmen davon sind Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag weniger als ein Jahr beträgt oder wenn die Verbindlichkeit verzinslich ist. Anzahlungen sind von der Abzinsung ausgenommen.
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Handelsrechtlich wird natürlich überhaupt nicht abgezinst, § 253 Abs. 1 S. 2 HGB.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2008 11:15 - Geaendert am: 22.02.2008 11:15
Kasse 10.000 € an Sparbriefe 13.107,96 €
Zinsaufwendungen 3.107,96 € an PRA ... €
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse