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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Doppelte Überweisung
 
traeumerheidenheim
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.02.2008 18:09
Hallo,

habe einmal eine Frage.
Wenn eine Firma einem Kunden einen Betrag aus Versehen doppelt überwerweist,ist der Kunden dann gewzwungen den zu viel bezahlten Betrag zurück zu überweisen wenn der Überweisende dies von ihm verlangt oder ist er dazu rechtlich nicht verpflichtet?

Liebe Grüße und Danke
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2008 18:13
2 min googlen ergeben folgendes:

Hamburg -
Hat eine Bank einen Überweisungsauftrag irrtümlich zweimal ausgeführt, so ist der Empfänger in jedem Fall zur Rückerstattung verpflichtet. Dies gilt selbst dann, wenn der Empfänger tatsächlich noch eine weitere Forderung gegen den auf der Überweisung genannten Kontoinhaber haben sollte. Diese Grundsätze gehen aus einem Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) hervor (Az.: 24 U 91/01).

http://www.abendblatt.de/daten/2003/03/29/139534.html

3. Treffer beim eingeben von doppelte Überweisung ;)
traeumerheidenheim
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.02.2008 18:37
Ja,diese Antwort habe ich auch gefunden,aber in dem urteil war der Fall,dass die Bank die Überweisung doppelt ausgeführt hat.
In meinem Fall hat der Auftraggeber 2 Überweisungsaufträge gemacht, an unterschieldichen Tagen,also kein Fehler der Bank sondern ein Fehler des Auftraggebers
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2008 19:34
der zuviel überwiesene Betrag ist sofern eine ungerechtfertigte Bereicherung stattgefunden hat natürlich zurück zu überweisen.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2008 19:44
das urteil passt tatsächlich nicht, denn dort ist der empfänger bereichert um gelder der bank, nicht des überweisenden, denn der hat nur einmal überwiesen.

bei der doppelüberweisung durch den auftraggeber liegt im normalfall eine unberechtigte bereicherung des empfängers vor.
denkbar ist zum einen eine entreicherung, die will ich hier aber nicht ansprechen, aber eine aufrechnung, ein zurückbehaltungsrecht, was sollte dem denn im wege stehen, wenns eine gegenforderung gibt?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.02.2008 22:41
Warum sollte einem Empfänger Geld behalten dürfen, wenn es ihm nicht zusteht!?

Für was brauche ich da Google o.a., gesunder Menschenverstand hilft auch ab und zu....
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 00:38
Unter meinen obigen Voraussetzungen steht es ihm ja zu. (Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht) Im Falle der Entreicherung ja auch.

Da die ungerechtfertigte Bereicherung nur einen ziemlich schwachen Anspruch gibt, suchen Juristen ja auch immer nach anderen besseren Anspruchsgrundlagen, wie vertraglichen, unerlaubter Handlung etc.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 07:21
Allein für die Dummheit 2 Überweisungsaufträge einzureichen sollte man das Geld behalten.
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 08:15
Eine Doppelübeweisung hat nicht unbedingt etwas mit Dummheit zu tun. In einer Firma braucht ein Buchhalter nur zweimal auf die gleiche Taste drücken oder es gibt unterschiedliche Sachbearbeiter....
Eine Doppelüberweisung in größeren Firmen kann ich nachvollziehen. Bei kleinen Privatkunden dagegen nicht so. Die sollten einen Überblick haben was bereits überwiesen wurde und was nicht.
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 08:41
Also entweder wartet man hier jetzt auf Herrmann, der immer Ahnung hat - oder fragt einfach mal beim Anwalt nach.

Hier Vermutungen aufzustellen bringt ja nix, wie es nun rein rechtlich ist. Das führt nur zu Verwirrung und bringt keinem was...
LunaNox
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.02.2008 09:45
Also, wir sagen in solchen Fällen den Kunden immer, dass sie ja selbst den Auftrag zu dieser Überweisung gegeben haben und damit eine Rückforderung über das KI nicht möglich ist.
Einzige Möglichkeit: sich an den Empfänger wenden. Und ob dieser nun das Geld zurücküberweist, liegt in seinem eigenen Ermäßen.
Eine Rückforderung in dem Sinne ist wirklich nur möglich, wenn entweder das Lesegerät der Bank die Kontonummer falsch gelesen hat und damit das Geld auf einem falschen Konto gelandet ist oder die Bank an der doppelten Ausführung die Schuld trägt. In diesen Fällen liegt der Tatbestand der unrechtmäßigen Bereicherung vor.

So habe ich das zumindest mal gelernt.

Lebe das Leben, koste den Tod!
Finde in ihm deine Kraft zum Leben!

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 09:57 - Geaendert am: 15.02.2008 09:58
@Little: Ein Buchalter ist ja nicht umsonst ein Buchhalter ne...

Edit: Meine Kunden ewarten auch das ich ihr Darlehen nicht ausversehen aufgrund eines doppelten Tastendrucks doppelt belaste bei Umbuchungen.
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 10:00
@djb
Klar aber Menschen machen nunmal Fehler. Oder bist Du komplett fehlerlos?
Saber
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 12:18
Annahme: Überweisungsaufträge wurden 2x vom Zahlungspflichtigen unterschrieben.

Dann hat der Zahlungspflichtige selbstverständlich zivilrechtliche Ansprüche gegen dem Empfänger der Zahlung. Das Geld gehört ihm nicht. Ganz einfach.

Und eine Schenkung fand auch nicht statt ;-)
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2008 12:33
Hilft nicht weiter hier das Gesetz abzudrucken, die Regelungen über Überweisungen schon gar nicht, denn die sind ja ganz korrekt auftragsgemäß gelaufen.

§ 812 gibt, wie gesagt nur einen schwachen Anspruch.
Siehe z.B. § 818 Abs. 3

Auch kann der Empfänger der Überweisung mit Kosten, die er hat gegenrechnen, Überweisungskosten, Fahrkosten zur Bank wg. Rücküberweisung.

Es kommt halt im Detail auf den Einzelfall an, wie immer...
 

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