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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Kündigungsschutzgesetz
 
Nina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 18:53
sind des mindestens 10 oder 11 Mitarbeiter haben bei unser Lehrer in 2005 10 aufgeschrieben und jetzt im Vorbereitungskurs 11 was ist richtig??
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 18:56
ich hab 11 im Kopf....
Nina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 18:58
Muss ne Kündigung schriftlich sein???
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 19:01
Jap, ich zitier mal:

" Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen."
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 19:01
§ 623 BGB. Sorry aber das kann man einfacher haben als jede Scheissfrage hier zu stellen.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2007 19:01
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2007 19:01 - Geaendert am: 19.11.2007 19:03
Somit beantwortet.
Nina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 19:07
Muss trotzdem nochmal ne doofe Frage stellen!? wenn ich 5 Jahre im Betrieb bin aber ich nen Kündigungsschutz von 2 Monaten! Nehm ich dann den normalen Kündigungsschutz von vier Wochen und die 2 Monate oder nur die 2 Monate!!

Tut mir leid wegen so dummen Fragen aber ich steh grad einfach aufm schlauch!! Und wenn man schon mal so liebe Azubis findet die einen helfen warum nicht!!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2007 19:11
Wichtig ist auch das Alter des betreffenden AN, da
bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt werden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Außerdem stellt sich die Frage, wer kündigt?
Der AN oder der AG, da die zwei Monate nach Abs. 2 für den Arbeitgeber gelten.
Nina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 19:16
Ja ich mein schon den AG weil der AN muss ja keine Frist einhalten oder? Ez bin ganz verwirrt *fg*
schinderhannes
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 19:17
Sicher muss auch der AN eine Frist einhalten.
4 Wochen bis zum 15. oder 30. e.K.
Nina1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2007 19:22
Ja stimmt man entschuldigung. Des is ja echt ein bisschen Peinlich!!! ;-)
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2007 19:22
Leute was macht ihr euch so crazy...
bei der Frage zum Kündigungsschutz sind immer Gesetzestexte beigefügt...
Dadurch dass ich eig. krankgeschrieben wäre und somit totalschlap bin, mach ich mich wenigstens net so verrückt... hab net die kraft dafür^^

greetz
 

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