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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Jahresüberschuss = EK; Bilanzgewinn nicht??
 
Knappi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2007 12:58
Hallo,

in der Formelsammlung steht ja, dass der BILANZGEWINN als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen ist.
In einigen Prüfungsaufgaben ist jedoch in den letzten Jahren vom JAHRESÜBERSCHUSS die Rede gewesen, der dann teilweise mit zum Eigenkapital hinzugerechnet wurde.

Zählt der JÜ generell zum EK, der Bilanzgewinn jedoch zum FK??
-Bine-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.11.2007 13:00
Also ich glaube das der Jahresüberschuss nicht zum eigenkapital dazu gehört.
!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2007 13:07
Der Jahresüberschuss ist ganz klar Eigenkapital, die Frage ist nur: soll er bei den Bilanzkennziffern als (langfristiges) Eigenkapital angesehen werden. Dazu sagt die IHK - im Gegensatz zum Bilanzgewinn - nichts.


http://bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=15167&forumid=2
Tasci
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.11.2007 13:23
also ich würde sagen, dass das nich wirklich relevant is. Ist halt mal wieder ne wachsweiche IHK-Sache...
Rein bilanziell könnten ja bis zu 52,5% zum Eigenkapital gehören, wegen den Rücklagenbildungen.

Der übrigbleibende Bilanzgewinn ist klar Fremdkapital, da ja bisher nicht beschlossen is, was damit passiert. Könnte sein, dass es KOMPLETT ausgeschüttet wird. Daher worst-case-Prinzip:
Davon ausgehen, dass es weg ist und wenns doch im Haus bleibt, umso besser.
Würde mich daher an die Formelsammlung halten, dass der Bilanzgewinn kurzfr. FK ist.

Alles andere müsste in der Aufgabenstellung zu lesen sein.

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Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.11.2007 14:02
Also kann ich mir merken,dass der JÜ nicht mit in das EK eingerechnet wird,weil er ja komplett FK sein soll...oder??
bene69
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.11.2007 17:47
Interresant ist, das der JÜ im Winter 05/06 Firmenkreditfall nicht zum Eigenkapital gehörte, in den Reweaufgaben aber schon. BIlanzgewinn gehört auf keinen Fall ins EK, stellt die Ausschüttung an die Aktionäre oder den Gewinnvortrag dar.
 

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