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Prüfungspflichten der Banken bei Akkreditiv / Inkasso
 
jack_Daniels
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2007 10:32
Hallo zusammen,

worin liegen denn die Unterschiede wenn es um die Prüfungspflichten der Beteiligten KI`s geht.

Beide male auf Vollzähligkeit aber sonst????

Vielen Dank im Vorraus
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2007 11:10
Beim Dokumenteninkasso: nach ERI
Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit in Übereinstimmung mit dem Inkassoauftrag
(=> ansonst keine weitere Prüfung der Dokumente).

Beim Dokumentenakkreditiv: nach ERA
Die Banken müssen alle im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente mit angemessener Sorgfalt prüfen, ob sie ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkreditivbedingungen entsprechen.
Dabei prüft man die Dokumente auf
- Vollständigkeit und Vollzähligkeit (full set, z. B. 3/3)
- äußerliche Ordnungsmäßigkeit, z. B. Gültigkeitsdauer
- Übereinstimmung untereinander.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2007 11:12
- fristgerecht

beim Akredditiv noch ob se den Akkreditiv Bedingungen entsprechen
 

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