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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Befristeter Arbeitsvertrag
 
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.11.2007 17:22
Hallo Leutz,

mein Arbeitsvertrag läuft Anfang nächstes Jahr aus. Wie lange vorher muss mein AG mir bescheid sagen, ob dieser verlängert wird? Muss er das überhaupt?
Und wenn ja, in welchem Gesetz finde ich etwas darüber?

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- Ich bin Star, Superstar...
ich habe keine Talent, aber Disziplin
und ich lasse mich am Piercing durch die Medien zieh´n, jaja!! -

SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.11.2007 17:32
Also das Dein Vertrag ausläuft, hat Dir der Arbeitgeber ja eigentlich schon mitgeteilt indem er Dir nur einen befristeten Arbeitsvertrag ausgehändigt hat.

Du musst Dich drei Monate vor Ablauf bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.

Und ob Du verlängert wirst oder nicht kann er Dir auch nen Tag vorher mitteilen. ;-)
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2007 17:38 - Geaendert am: 01.11.2007 17:39
@SvenEssen:

Wurde oben nicht ausdrücklich nach einer Quelle(Gesetzestext) gefragt?

@Threadstarter:

Also wie Sven schon gesagt hat, du hast einen befristeten Vertrag abgeschlossen, dieser läuft zum genannten Termin aus und fertig, sonst wärs ja kein befristeter Arbeitsvertrag.(irgendwie schon per Definition klar oder?)

Und hier ne Quelle: Google doch mal>> §15 Abs. 1 TzBfG<<

auszug: "Ein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis endet gemäß § 15 Abs. 1 TzBfG mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.11.2007 17:50
Erstmal Danke!

Ich dachte, dass es vielleicht ähnlich wie beim Ausbildungsvertrag läuft, also dass man 3 Monate vorher bescheid bekommt.

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SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.11.2007 09:03
Na auch beim Ausbildungsvertrag ist es doch gesetzlich geregelt das dieser beendet ist, spätestens mit der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit. Wird die Abschlussprüfung vorher abgelegt und bestanden, so endet der Vertrag mit bestehen der Abschlussprüfung. (Berufsbildungsgesetz - Paragraph: Hab ich nicht im Kopf)

Das Dein Arbeitgeber Dir drei Monate vorher Bescheid gegeben hat widerrum ist keine Verpflichtung sondern einfach nur guter Wille.

Das ist dann ähnlich wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag. Es gehört normalerweise zum guten Ton, weil Du ja mittlerweile verpflichtet bist Dich drei Monate vor Ablauf eines regulären Beschäftigungsverhältnis arbeitssuchend zu melden. Und weil die Arbeitgeber das wissen, sagen sie meist früh genug Bescheid.

Vielleicht erwartet Dein Arbeitgeber einfach auch nur ein wenig Initiative von Dir. Du solltest vielleicht mal auf Deine Personalabteilung zugehen und aktiv nachfragen wie es mit einer Verlängerung aussieht.
Wenn Du dort nicht fragst könnte man ja auch glatt meinen das sich Dein Interesse an einer weiteren Beschäftigung stark in Grenzen hält. ;-)
Vielleicht schlummert die Verlängerung Deines Vertrages ja schon längst in Deiner Personalakte und wartet nur darauf abgeholt zu werden!?
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.11.2007 09:10
Im Normalfall sind die Regeln für die Beendigung des Vertrages auch in diesem Vertrag geregelt.
Z.B.
Der Arbeitsvertrag endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, am .......
oder
der Arbeitsvertrag endet am ..... Der Arbeitgeber wir jedoch spätestens ..... Wochen/Monate vor Ablauf ders Vertrages erklären ob er, oder ob er nicht bereit ist den Arbeitsvertrag weiter fortzusetzen. Der Arbeitnehmer erhält vor diesem Termin eine entsprechende Mitteilung bzw. eine entsprechendes Arbeitsvertragsangebot.
Steht nichts drin, endet der Arbeitsvertrag ohne Kündigung am Schluss des entsprechenden letzten Arbeitstages.
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.11.2007 09:14
Na in Ihrem Vertrag scheint das ja nicht gestanden zu haben. Sonst hätte sie ja nicht gefragt.
 

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