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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

"Einmal-Lastschrift"
 
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2007 13:00
In begründeten Ausnahmefällen kann durch die 1. Inkassostelle dem Zahlungsempfänger auch eine nicht schriftliche Einzugsermächtigung erlauben.
Diese nicht schriftliche Erteilung soll für "Einmaleinzüge" bis max. 50,00 € (!) möglich sein.

Es wäre interessant, wo dies geregelt ist? Was sagen hierzu die "Bankexperten im Zahlungsverkehr" Ihres KI? Vielen Dank!
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2007 13:53
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, per gesondertem Vertrag mit der Bank zu vereinbaren, daß auch Lastschriften mit Einzugsermächtigung eingezogen werden, für die keine schriftliche Ermächtigung vorliegt. Dies ist in Anlage 3 zum Lastschriftabkommen geregelt. Insbesondere müssen folgende Punkte gegeben sein:

* es handelt sich um Einmaleinzüge bis maximal EUR 50,-
* der Zahlungempfänger informiert den Zahlungspflichtigen darüber daß der Rechnungsbetrag ohne schriftliche Einzugsermächtigung eingezogen wird, und dokumentiert das nicht schriftliche Einverständnis
* der Zahlungsempfänger stellt die 1. Inkassostelle von jeder Haftung frei ,die sich aus dem Verzicht auf das Schriftformerfordernis ergibt
* der Zahlungsempfänger nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, daß er verpflichtet ist, zurückgegebene Lastschriften wieder aufzunehmen
* der Zahlungsempfänger verzichtet auf jegliche Werbung für das nicht schriftliche Verfahren
* die Verwendung des nicht schriftlichen Verfahren darf nicht zu einer Benachteiligung anderer Zahlungsverfahren führen
* werden vom Zahlungsempfänger die Regelungen dieser Zusatzvereinbarungen nicht eingehalten, kann die Zusatzvereinbarung jederzeit fristlos gekündigt werden

http://zahlungsverkehrsfragen.de/izvframe.html

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

- Ich bin Star, Superstar...
ich habe keine Talent, aber Disziplin
und ich lasse mich am Piercing durch die Medien zieh´n, jaja!! -

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2007 15:15
Vielen Dank für die Info! (ich hatte die Anlage 3 des Lastschriftabkommens übersehen).
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2007 19:31
Das ist wieder ein Beweis, wie wertvoll Bankazubi.de sein kann.
 

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