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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuerberechnung
 
falcon333
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.10.2007 20:32
Ich brauche eure Hilfe!!!
ICh lerne gerade für die AP und habe festgestellt das meine Lösung immer um 0,01€ abweicht wenn es um die Berechnung von Steuern geht.
In der Berufsschule habe ich gelernt das bei ZAST und Soli Berechung kaufmännisch auf 2 Stellen gerundet wird.

In einem Prüfungsbuch habe ich gelesen das immer nach 2 Stellen abgeschnitten wird wenn es um Steuern geht.

Was stimmt denn nun ?

Falcon333
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2007 21:46
immer aufrunden! der staat schenkt dir nichts!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2007 13:21
Das stimmt nicht!

Grundsätzlich wird kaufmännische gerundet.

Der SoliZ wird nicht kaufmännisch gerundet, er wird nach der 2. Kommastelle abgeschnitten.Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.

Gesetzliche Grundlage:
SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13144&forumid=5

Bis jetzt wurde in den Abschlussprüfungen sowohl der aufgerundete als auch der absgeschnittene Betrag akzeptiert.
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2007 21:24
Cool bleiben Herr Lehrer! Habe das *g* hinter meinem Post vergessen!
 

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