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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Betreuung
 
Azubine87
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2007 10:02
Hallo,

hab ne Frage,

kann ein Betreuer auf dem Konto des Betreuten jemand andrem ne Vollmacht erteilen??
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2007 10:11
Der Betreuer ist gesetzlicher Vertreter.
Kann ein gesetzlicher Vertreter Vollmachten erteilen?
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2007 10:14 - Geaendert am: 04.10.2007 10:15
Meines Wissens nach kann ein Betreuer auch nur für bestimmte Aufgabenbereiche bestellt werden. Kommt hier also auf den Sinn und Zweck der Betreuung an.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2007 10:16
Ich setzte voraus, dass im Betreuerausweis als Aufgabe "Vermögenssorge" enthalten ist.
Azubine87
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2007 10:35
ok ich habe die Antwort :) hehe
Der Betreuer kann untervollmachten erteilen aber nur Kontovollmachten keine Kundenvollmachten, falls die Bevollmächtige dann fahrlässig handeln würde un alles abheben würde, würde der betreuer dafür haften
 

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