Hypothek und Grundschuld |
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Verfasst am: 24.09.2007 17:10 |
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Hallo wir haben grade in der BS Grundschuld und Hypothek. Die Hypothek ist ja akzzesorisch und die Grundschuld abstrakt. Ich weiß auch das Akzessorisch an die Forderung gebunden und abstrakt losgelöst heißt aber irgendwie raff ich das nicht was das genau bedeutet. In den Lehrbüchern ist das alles so schwer erklärt. Hat jemand eine einfach Erklärung,die man versteht ?? |
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Verfasst am: 24.09.2007 17:54 |
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Wird ein Hypothekardarlehen zurückgezahlt, so
- verringert sich die Hypothek
- bleibt die Grundschuld in gleicher Höhe bestehen. |
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Verfasst am: 24.09.2007 20:12 |
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Also ganz einfach: Wie du schon gesagt hast, ist die Hypothek nicht an die Forderung gebunden. D.h. immer wenn du einen Teil des Darlehens zurückzahlst, verringert sich automatisch das Hypothekendarlehen.
Eine Grundschuld ist unabhängig. D.h. du zahlst zwar dein Darlehen zurück, aber die Grundschuld bleibt gleich.
Warum? Die Grundschuld wird ja im Grundbuch eingetragen. Wär ja blöd und zu kostspielig, wenn man das Grundbuch jedesmal ändert, wenn man nen Teil des Darlehens zurückzahlt |
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Verfasst am: 24.09.2007 21:03 |
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Leider ist es mit der Differenzierung von Hypothek und Grundschuld nicht ganz so einfach. Die Rechte, die man aus ihnen herleiten kann sind aber grundsätzlich gleich. Der einzige Unterschied besteht darin, wem das Grundpfandrecht zusteht. Bei der Rückzahlung eines Darlehens, dass durch eine Hypothek besichert ist, ensteht eine Eigentümergrundschuld. Diese steht dem Grundstückseigentümer zu. Bei der Rückzahlung eines Darlehens, welches durch Grundschuld gesichert ist grundsätzlich nicht. Das ist eigentlich der wesentliche Unterschied. Für die Berufsschule sollte diese oberflächliche Unterscheidung auch vollkommen ausreichen. Solltest Du weitere Fragen haben bitte gezielt fragen. |
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