Abbuchungsauftrag????? |
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Verfasst am: 19.09.2007 09:20 |
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Wer kann mir ein Beispiel nennen wann ich Abbuchungsauftrag erteile?????
Einzugsermächtigung erteile ich bei Telefon, Strom etc. kann 6 Wochen lang diese zurückholen. Abbuchungsauftrag nicht!
Wer kann mir das bitte erklären? |
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Verfasst am: 19.09.2007 09:30 |
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Su als "Normalmensch" einegntlich fast nie. Abbuchungsaufträge sind eher bei Firmen untereinander üblich und da nur dann, wenn es um sehr große Summen geht, da keine Rückgabe wg. Widerspruch möglich ist. |
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Verfasst am: 19.09.2007 10:58 |
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üblicherweise werden Abbuchungsaufträge zwischen Lieferanten und seinen Kunden abgeschlossen, z.B. Restaurants und Lebensmittelzulieferer... _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 19.09.2007 12:15 |
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@ Claudia:
Leider gibt es mittlerweile auch Fitnessstudios die mit Abbuchungsauftrag einziehen,ohne ihre Kunden vorher über die Folgen zu informieren. Das geht dann einfach so: Statt dem Formular der Einzugsermächtigung bekommt der Kunde eines für einen Abbuchungsauftrag und das Fitnessstudio reicht diese an die Bank weiter. Ist eine echt miese Tour!!! |
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Verfasst am: 19.09.2007 12:36 |
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yep, abbuchungsaufträge sind groß im kommen dank findiger (oder windiger?) juristen bei den firmen. ist doch viel praktischer, sich nicht mit zurückgegangenen lastschriften (wegen widerspruchs) rumschlagen zu müssen. der kunde muß sich an den wenden, der die lastschrift eingereicht hat, nicht die bank.
mag eine reaktion darauf sein, daß mündige bankkunden zunehmen nicht ordentlich arbeitende buchhaltungen von gläubigern durch rücklastschriften und die damit verbundenen Gebühren disziplinieren. das finde ich eher eine positive entwicklung, denn beim geld hört der spaß auf. wenn ein unternehmen regelmäßig wegen unberechtigter lastschriften zur kasse gebeten wird, schaut der vorstand mal eher was seine rechnungsstellen und buchhaltungen so treiben. ;-) |
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Verfasst am: 19.09.2007 12:40 |
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Mir fällt aber spontan keine Firma ein, der ich als Privatmensch einen Abbuchungsauftrag erteilen würde.
Und vorallem fände ich es wichtig, die Kunden über die Folgen zu informieren. Wenn sie wüssten, dass man Lastschriften im Abbuchungsverfahren evtl zivilrechtlich bei dem Abbuchenden einklagen muss und nicht einfach bei Bank vorsprechen kann...... |
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Verfasst am: 19.09.2007 14:00 |
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die angelegenheit lebt ja eben davon, dass kunden diese art des lastschriftverfahrens nicht kennen und denken lastschrift ist lastschrift.
ist dann auch immer die frage wenns dann drum geht lastschriftverfahren vereinbaren oder bei anderem zahlungsweg mehr zahlen, was man da macht. |
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Verfasst am: 19.09.2007 14:36 |
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also ich würde mit der Firma dann gar keine Geschäfte machen. |
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Verfasst am: 19.09.2007 15:58 |
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man hat halt nicht immer alternativen... |
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Verfasst am: 19.09.2007 16:09 |
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Ganz ehrlich, dann würde ich entweder ganz drauf verzichten wenn es nicht unbedingt sein muss.. oder aber mehr bezahlen für eine andere Zahlungsart in Kauf nehmen.
Aber zum Glück hat man meist Alternativen. |
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