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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundpfandrechte...
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.09.2007 11:42
Hallo ihr,
und zwar lerne ich gerade Grundpfandrechte und dabei sind mir ein paar Fragen eingefallen.
Erste Frage: und zwar gibt es doch Verkehrshypotheken,Sicherungshypotheken,usw...im Grill steht immer: "..der Eigentümer muss Einreden gegen sich gelten lassen..oder..der Eigentümer kann keine Einreden geltend machen..."..doch was bedeutet das?
Zweite Frage: Man kann doch die Grundpfandrechte übertragen,sprich abtreten.Was heißt das,wer macht das und wozu?Und warum ist eine Briefgrundschuld besser als eine Buchgrundschuld?
Kann mir das jemand ganz kurz und knapp und einfach erläutern?
Ich wäre euch sehr dankbar ihr Lieben!
Gruß

Julie
Jan_Voba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.09.2007 14:45
Hallo Julie,

ich hab das Thema auch gerade in der Berufsschule durchgenommen. Ich schau mal ob ich dir da weiterhelfen kann.

Zu den Hypotheken:

Ich hab es mir im Grill auch nochmal durchgelesen, hatte dann aber leider auch ein "P" in den Augen. Ansonsten frage doch mal bei dir in der Marktfolge Aktiv nach. Ich werde morgen auch nochmal nachfragen und mich dann nochmal melden. ;-)

Zu der Grundschuld:

Eine Grundschuld ist eine abstrakte Sicherheit, das heißt sie ist nicht an den Bestand einer Forderung gebunden. Das macht es möglich, dass die Grundschuld immer wieder für weitere Verbindlicheiten des Kunden gegenüber der Bank verwendet werden kann. Wenn die Forderungen der Bank erloschen sind, gibt Sie die Grundschuld wieder frei. Es ensteht hier dann eine sog. Eigentümergrundschuld.Diese kann als Sicherheit für neue Kredite neu "aufleben".-> Sprich: Der Eigentümer, auf dessen Namen die Grundschuld eingetragen ist, kann sie dann an die entsprechende Bank abtreten. Genauso können es Banken untereinander auch machen. Nicht mehr benötigte Teile einer Grundschuld können auch an andere KI abgetreten werden. Der Grund, weshalb Grundschulden in Abt. III stehenbleiben können, ist einfach nur der Kostenfaktor. Für die Eintragung und Löschung einer Grundschuld entstehen jedesmal Gerichtskosten. Und die sind ja selten niedrig ;-).

Zur Brief / - Buchgrundschuld:

Wer hat dir gesagt das Briefgrundschulden besser sind als Buchgrundschulden?^^.
Briefgrundschulden sind nach dem BGB zwar die Regel. Das BGB lässt es aber auch zu das die sog. Brieferteilung ausgeschlossen wird. Das ist dann eine Einigungssache zwischen dem Gläubiger und dem Grundstückseigentümer.

Meine Meinung ist: Eine Buchgrundschuld ist besser, da ich keine extra angefertigte Urkunde benötige, damit die Grundschuld wirksam ist. Es ist einfach weniger kompliziert. Die Buchgrundschuld gilt ab Eintragung im Grundbuch. Die Briefgrundschuld gilt für den Gläubiger erst, wenn er neben der Grundschuld den Grundschuldbrief in seinen Händen hält. Und wie soll man die Grundschuld nötigenfalls verwerten können, wenn der Brief mal verloren geht?^^ Was durchaus passieren kann...

Das war jetzt zwar jetzt nicht kurz und knapp, aber ich hoffe ch konnte dir trotzdem ein bisschen weiterhelfen. :-)

Schönen Sonntag und liebe Grüße

Jan

P.S @ alle anderen : Wenn ihr das hier gelesen habt und es sind euch Fehler aufgefallen, sagt es mir. ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2007 18:46 - Geaendert am: 16.09.2007 18:48
Einreden sind Einwände um nicht zahlen zu müssen.
Wenn der Eigentümer Einreden gegen sich gelten lassen muss, dann kann er keinen Einwand bringen, um etwas zu verhindern.

Man kann eine Grundschuld für die Hausbank und für die befreundete Bausparkasse eintragen lassen. Wenn die Hausbank die Eintragung beantragt, wird die Bausparkasse ein Teil der Grundschuld wollen. Deshalb tritt die Hausbank einen Teil der Grundschuld an die Bausparkasse ab.

Bei Abtretung von Briefgrundschulden ist eine Eintragung der Abtretung im Grundbuch nicht notwendig, bei Buchgrundschulden schon.
 

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