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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Durcheinander wegen Grundpfandrechten!!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.08.2007 10:45
Hallo nochmal,

ich hab mir gerade nocheinmal die Grundpfandrechte angeschaut und zwar die Einteilung nach Fremd-/Eigentümerhypothek und Fremd-/Eigentümergrundschuld.Was wandelt sich hier in was um?In meinem Hefter seh ich da garnicht mehr durch.Die Fremdhypothek in die Eigentümergrundschuld?Und die Eigentümergrundschuld in die Fremdgrundschuld?
Könnt ihr mir das nochmal easy erklären?
Wäre euch sehr dankbar!!!

Gruß

Julie
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 11:23
eine Hypothek verwandelt sich in eine Eigentümergrundschuld, wenn das Darlehen, dass mit der Hypothek verbunden ist, zurückgezahlt ist.

Die Hypothek ist ja an eine bestimmte Forderung gebunden.

Bei dem Rest kann ich dir leider auch nicht helfen.

Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.

Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!!

Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.08.2007 13:49
Hat noch jemand eine Idee?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2007 14:26
Alles was sich da (rück-)umwandlt wird zur Grundschuld, auch die Eigentümerhypothek ist korrekterweise eine Eigentümergrundschuld, da für die Hypothek wegen der Akzessorietät eine Forderung nötig ist, die ja gerade aber nicht (mehr) existiert.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.09.2007 11:00 - Geaendert am: 03.09.2007 11:02
Du kannst dir die Hypothek im Prinzip vorstellen, wie eine Ein-Weg-Flasche. Einmal aufgefüllt und ausgetrunken, kannst du sie nicht nochmal verwenden.

Beispiel: Kunde A nimmt ein Darlehen auf. Besicherung erfolgt über eine Hypothek an dessen Objekt.
Nach Rückzahlung der Hypothek, wandelt sich diese, da keine Forderung mehr besteht, in eine Eigentümergrundschuld um. (§1164 i.V.m. § 1177 BGB).

Das heisst also diese Hypothek ist plötzlich eine Grundschuld auf den Namen des Eigentümers. Diese kann nun gelöscht, abgetreten oder auch neuvalutiert werden.

Frage: A hat einen Teil der Darlehensforderung getilgt und möchte nun den "freien" Teil der Hypothek an einen anderen Gläubiger abtreten. Ist dies möglich? -> Nein, ist es nicht.

Die Grundschuld ist dagegen viel variabler. Diese kannst du, wenn sie eingetragen ist, für eine Besicherung immerwieder verwenden. Ähnlich wie eine Mehr-Weg-Flasche. Auch ist für eine Grundschuld keine Forderung Notwendig.
In der Praxis ist der Darlehensvertrag mit dem Kunden und die Grundschuld auf dem Objekt völlig losgelöst voneinander.
Die Beziehung, dass die Grundschuld für jenes Darlehen des Kunden haftet, regelt die Zweckbestimmungserklärung.


Sicherlich gibt es noch weitere Abwandlungen und wie immer auch Ausnahmen. Diese sollten allerdings nicht im Stoff der Berufsschule erscheinen.
 

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