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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Mindestkapital bei Gründung einer GmbH
 
-Bine-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 14:29
Hallo!

Ich hab angefangen für die Abschlussprüfung zu lernen und bin grad bei Kontoführung Firmenkunden....
Jetzt hab ich mal ne Frage:
Wie viel Mindestkapital muss die GmbH bei Gründung haben?
Sind das 25.000 € oder 10.000 € ?????????

Ich freu mich auf euere Antworten.

liebe Grüße
Bine
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2007 14:31
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
-Bine-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 14:43
Danke!

Ich bin deshalb verunsichert, da im Grill steht
"ab 01.01.2006, 10.000€"

Ich hab das Buch 2005 bekommen und bin davon ausgegangen das das ab 01.01.2006 so ist....

Könnt ihr mal im Grill nachschauen....??? :-)
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2007 14:48
Das mit den 10.000 € stimmt meine Ansicht nach. Es waren mal 25.000 €
-Bine-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 14:52
Danke:-) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wie sehen die anderen das so?????????
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 14:59
wir haben in der schule im mai gelernt, dass man 25.000€ braucht.

es stimmt das im grill 10.000 steht, aber soweit ich weiss ist das falsch!!
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.08.2007 15:08
Die Bundesregierung hat am 25. Mai 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) [1] dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Gleichzeitig soll der GmbH im Wettbewerb der Gesellschaftsformen insbesondere gegenüber der englischen Limited Company eine stärkere Stellung verschafft werden.

Um Unternehmungsgründungen zu erleichtern, soll das Mindestkapital einer GmbH künftig von 25.000 auf 10.000 € abgesenkt werden. Die Eintragungsverfahren sollen beschleunigt werden, indem sie vom Verfahren um die verwaltungsrechtliche Genehmigung abgekoppelt werden. Weiter schlägt der Entwurf vor, eine Art gutgläubigen Erwerb der Geschäftsanteile einzuführen. Es sollen Missbräuche der GmbH in der Krise durch so genannte „Firmenbestatter“ verhindert werden, die angeschlagene GmbHs durch Abberufung von Geschäftsführern und durch Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz zu entziehen suchen.

Dieser Entwurf sieht sich aber einer kontroversen Diskussion ausgesetzt. Insbesondere wird eine Schwächung der GmbH befürchtet, weshalb alternativ vorgeschlagen wird, eine weitere Form einer Kapitalgesellschaft neben der GmbH einzuführen. Der Entwurf beruht auf Vorarbeiten aus der vorangehenden Wahlperiode. Seinerzeit ist das Gesetzgebungsverfahren durch die Neuwahlen unterbrochen worden. Der jetztige Regierungsentwurf geht in vielen Punkten weiter, als die vorangehenden Entwürfe. Er enthält unter anderem eine GmbH-Variante ohne Mindeststammkapital (sog. Unternehmergesellschaft) sowie eine Mustersatzung für die Standard-GmbH.

Ein Inkrafttreten wird in der ersten Hälfte des Jahres 2008 erwartet.


Aus Wikipedia...
BigAzubi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 15:31
10.000 EUR stimmt für die neuen "Mini-Gmbh´s"
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 16:21
kann man die nicht sogar schon ab einem euro gründen?

nur dass man dann 25% des gewinns in die gesetzlich vorgegebenen rücklagen zahlen muss...

stand mal in der wirtschaftswoche vor nem halben jahr; soll halt an die ltd.-form angelehnt sein, so wie es hier auch schon geschrieben wurde: um international angepasst zu sein.
Brandi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.08.2007 17:39
das ist die ltd. form!
deshalb wurde das mindestkapital nach unten auf 10.000€ angepasst!
Earl_Mobileh
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.08.2007 18:42
und ähnlich wie bei der ltd. stand das da auch, dass man eine mini-gmbh ab einem euro gründen kann.

hat da noch jemand was von gehört bzw. ist das bekannt?
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.08.2007 20:15
In der Schule haben sie uns erzählt, dass es früher mal 25.000 € waren, das ganze jetzt aber auf 10.000 € gesenkt wurde.
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.08.2007 20:17
Die sogenannte (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft (UG) stellt eine Unterform der GmbH dar, und kann bereits ab 1 € Stammkapital gegründet werden. Die “1-€-GmbH” ist vor allem als Antwort auf die zahlreichen Limited-Gründungen zu sehen. Aus Gründersicht hat die Mini-GmbH gegenüber der Limited u.A. den Vorteil, dass die Rechnungslegung nicht mehr nach englischem Recht erfolgen muss. Hinzu kommt, dass bei Verwendung einer Standard-Satzung zukünftig sogar auf den Gang zum Notar verzichtet werden kann, solange keine Grundstücke eingebracht werden. Dies ist vor allem auch deshalb eine gute Nachricht, weil so auch der Gründungsprozess erheblich beschleunigt wird. Darüber hinaus werden auch einige verwaltungsrechtliche Aspekte von der Handelsregister-Eintragung der GmbH abgekoppelt. Die Gründung einer GmbH binnen eines Tages soll hierdurch in greifbare Nähe rücken. Wer schon einmal mit einer GmbH-Gründung befasst war, wird dies zu schätzen wissen…

Einige (sinnvolle) Beschränkungen zu Gunsten des Gläubigerschutzes beeinhaltet das Gesetz aber natürlich auch:

25% des Jahresgewinnes müssen solange in die Rücklagen eingestellt werden bis die 10000 € (der “klassischen” GmbH) erreicht sind.
Schutzmaßnahmen gegen unseriöse Insolvenzpraktiken.
Mini-GmbH`s müssen mit dem Kürzel UG firmieren.
In punkto Seriösität hat das Kürzel UG aufgrund des fehlenden haftenden Kapitals klare Nachteile gegenüber der klassischen GmbH. Gerade im ohnehin häufig noch als unseriös geltenden Internet-Geschäft kann das natürlich problematisch sein, weil die Mindesteinlage immer auch eine gewisse “Ernsthaftigkeit” der Unternehmen symbolisiert hat. Allerdings hat dies auch zahlreiche Limiteds (z.B. StudiVZ ltd oder virtual-nights ltd ) nicht von einer guten Entwicklung abgehalten…

Insgesamt ist die Gesetzesreform somit aus Gründersicht sicherlich sehr positiv zu bewerten - unabhängig davon ob man sich nun für eine UG oder eine klassische GmbH entscheidet.

In Kraft treten sollen die Änderungen allerdings erst zur ersten Jahreshälfte 2008 - zu spät für alle die schon jetzt Ideen entwickeln…
-Bine-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.08.2007 10:42
hm... aber wie ist es denn nun???
25.000 € oder 10.000 € .
ich weiß immer noch nicht welche antwort richtig ist...
ihr seit alle geteilter meinung....!

bitte helft mir :-)
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.08.2007 10:44
Soll ich meinen Beitrag nochmal wiederholen? Da steht es drin...
SvenEssen
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.08.2007 10:47
Soll doch auch erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2008 in Kraft treten. Sollte somit also keine Relevanz für eine Prüfung haben. So lange gilt wohl noch die alt bekannte Regelung.
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.08.2007 12:08
Also, war der erste Beitrag gleich der Richtige...
-Bine-
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.08.2007 14:25
Danke Rob82!
sorry, hab überlesen, dass der 1. beitrag auch von dir war!

danke an alle!!!!!!

viele grüße

bine
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.08.2008 16:57
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Neben der bekannten GmbH gibt es künftig die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
(§ 5a GmbHG) als "Einstiegsvariante".

http://www.bmj.bund.de/files/-/3181/MoMiG_Schwerpunkte_260608.pdf
 

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