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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung von AV
 
Keyka
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.08.2007 09:34
Morgen....

was wisst ihr zum Theme Besteuerung von Altersvorsorge????

Insbesondere Riester und BAV.

Danke schön
Cocktailschirmchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.08.2007 11:32
Die Beiträge zur Riester können jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden, dafür wird dann die mtl. Rente daraus voll versteuert. Glaube ich jedenfalls...

FCC! FCC! FCC!

Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.08.2007 20:40
Die Beiträge zur Altersvorsorge können im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht. Die Rente ist dann steuerpflichtig. Bei der Rürup-Rente gibt es eine Staffelung.
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.08.2007 21:24
Die Besteuerung der Erträge bei Riester ist bis zur Auszahlung steuerfrei. Deshalb sagt man wird die Riesterrente nachbesteurt..... Ist es bei Rürup genauso?

Greetz Lrcoolk
Buddha_Lounge
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.08.2007 13:36
Bei der Rürup Rente sind ab 2005 60% bis 2025 100 % der AV-Aufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig auf max. 20.000 EUR (ledig) u. 40.000 EUR (verheiratet). Aktuell für das Jahr 2007 sind es 64 % die man gelten machen kann.

Bsp. AV-Aufwendung ledig 15.000 EUR

Sonderausgaben 64% 9.600 EUR

Die Rürup Rente ist dann bei Auszahlung komplett steuerpflichtig und auch hier spricht man von der nachgelagerten Besteuerung.

Abstand halten! Intelligenz braucht Platz! Unwissenheit braucht mehr Platz! ;))

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.08.2007 19:41 - Geaendert am: 07.08.2007 20:02
Der steuerpflichtige Anteil der Basisrente ist immer derselbe wie der der gesetzlichen Rente.

Beispiel:
Ein Rentner hat während seines Erwerbslebens eine Basisrentenversicherung abgeschlossen und erhält ab 1. Januar 2015 monatliche Rentenzahlungen in Höhe von 1 000 Euro.
Wie hoch der steuerpflichtige Anteil seiner Jahresrente in Höhe von 12 000 Euro ist, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Im Jahr 2015 liegt dieser Anteil bei 70 Prozent. Somit muss der Rentner 8 400 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 30 Prozent seiner Rente, also 3 600 Euro, bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil wird lebenslang festgeschrieben.

Quelle und weitere Informationen unter:
http://www.versicherungen-klippundklar.de/downloads/VKK_Basisrente_02_2007_2.pdf
 

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