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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abschaffung Spekulationsfrist
 
pfitzepfei
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.07.2007 13:19
Hallo Leute,
ab 2009 fällt ja die Spekulationsfrist bei Anlagen in Wertpapieren weg.
Ich bräuchte detaillierte Info´s was genau sich alles ändert bzw. was ganz wegfällt und was neu dazukommt.
Blick da nämlich im Moment nicht ganz durch.

Schon mal danke!!

This ain´t a scene, that´s a god damn arms race

ROYBOY
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.07.2007 13:38
geh ins i-net und gib als such begriff abgeltungssteuer ein da findest du alle wichtigen neuerungen!!!!
Dom
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.07.2007 13:46
Abgeltungssteuer.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 13:54
Eckpunkte der Abgeltungssteuer
I. Anwendungsbereich
· Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Zertifikatserträge; ausgenommen Erträge aus (typisch) stillen Gesellschaften,
partiarischen Darlehen, sonstigen Darlehen im Privatvermögen bei Kapitalüberlassung zwischen nahe stehenden Personen oder Kapitalgesellschaften und ihren
Anteilseignern bzw. diesen nahe stehenden Personen
· Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäfte, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen
und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, nicht jedoch Immobilien

II. Steuerabzug an der Quelle
· Inländische Schuldner/Zahlstellen (z.B. Banken) sind verpflichtet, von bestimmten im Inland dem Gläubiger zufließenden Erträgen aus Kapitalanlagen einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen.
· Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten. Das Abzugssystem umfasst auch den Einbehalt der Kirchensteuer.

III. Eckpunkte
· Grundsätzlich einheitliche Besteuerung von Erträgen (Zinsen, Dividenden, Investmenterträgen,
Zertifikatserträgen u.s.w.), und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % ab 1.1.2009 (Abgeltungssteuer; zuzüglich Soli und Kirchensteuer).
· Wegfall der sog. „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. Anwendung
der Neuregelung nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle)
· Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für natürliche Personen (§ 3 Nr. 40 EStG) bei
Einkünften im Privatvermögen – im Betriebsvermögen wird eine Lösung angestrebt, die
zu keiner steuerlichen Benachteiligung bezogener Gewinnausschüttungen führt; unveränderte
Fortführung der Befreiung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen bei Körperschaften (§ 8b KStG).
· Bemessungsgrundlage: Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (= zusammengefasster
Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht möglich.
· Steuerfestsetzung durch das Finanzamt mit dem Abgeltungssteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen und für Veräußerungsgewinne, bei denen ein Quellensteuerabzug nicht möglich ist (etwa für im Ausland erzielte Erträge und Veräußerung von GmbHAnteilen);
Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten (z.B. aus Aktiengeschäften) im Rahmen dieser „besonderen“ Steuerfestsetzung. Die Verlustverrechnung wird auf die
Einkünfte aus Kapitalanlagen (Erträge und Veräußerungsgeschäfte) begrenzt.
· Veranlagungsoption, d.h. Steuerpflichtige können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.
· Durch die Abgeltungssteuer ist ein Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Dies wird durch eine gesetzliche Änderung in § 93 AO klargestellt.

quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/lang_de/nn_3790/DE/Aktuelles/046__b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 14:06 - Geaendert am: 11.07.2007 14:07
Mal ein paar Fragen: Warum wird die Kirchensteuer ab sofort mit einberechnet und welcher Satz wird dann angegeben? Das kommt doch auf das jeweilige Bundesland an.
Muss man dann ab sofort auf der Bank seine Konfession angeben oder läuft die Erstattung bei Steuererklärung durch? Verstößt dies nicht gegen das AGG, wenn z. B. Muslime oder Nicht-Religiöse Menschen auch die Kirchensteuer zahlen müssen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 16:24
Da bald die Steuernummer eingeführt wird, die auch die Religionszugehörigkeit enthält, wird auf die Angaben des Kunden vertraut.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 17:06
Es stellt sich für mich aber immer noch nicht klar dar, ob jetzt die Angabe der Religion gemacht werden muss oder nicht?

Wenn das System das direkt an der Steuernummer erkennen sollte, welche Religion dahinter steckt, zieht dann die Bank gleich die Kirchensteuer mit ein? Sind wir dann die Eintreiber für die Kirche?

Die Verfahrensweise würde mich sehr interessieren, auch wenn hier mir wahrscheinlich keiner abschließend eine Antwort geben kann, da das Thema ja noch recht jung ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 17:08 - Geaendert am: 11.07.2007 17:10
Bis die Steuernummer eingeführt wird, muss der Kunde seiner Hausbank die Religionszugehörigkeit sagen. Der Staat vertraut den Angaben. Wenn die Steuernummer eingeführt ist, ist die Religionszugehörigkeit geklärt.

Während der Übergangszeit vertraut man den Angaben des Kunden.

Die Arbeitgeber ziehen doch auch die Kirchensteuer ein.

Das Finanzamt erhält eine Vergütung für das Einziehung der Kirchensteuer.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.07.2007 17:12 - Geaendert am: 11.07.2007 17:13
Danke für die Antwort.

Ja okay, da haben Sie recht, dass der Arbeitgeber die Kirchensteuer einzieht, aber ich finde, dass dies eine andere Beziehung ist.

Persönlich bin ich der Meinung, dass der Finanzwelt immer mehr auf s Auge gedrückt wird und dies kostet natürlich auch viel an Ertrag. Der Ertrag ist aber trotzdem noch hoch genug, nicht dass einer denkt, ich würde die Finanzwelt bedauern.


Ich denke nur, dass manch ein Kunde nicht unbedingt gerne sagt, welche Religionszugehörigkeit ihn umgibt. Das sind ja doch sehr persönliche und sensible Daten. Was ist wenn ein Kunde sagt, er gehört keiner Kirche an und nachher stellt sich heraus, dass die Angabe falsch war? Wird er dann wegen Steuerhinterziehung noch belangt oder nicht?
 

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