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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Aufgabe Globalzession und stille Abtretung
 
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.06.2007 17:08
Habe ein Problem bei der Lösung folgender Aufgabe:
Eine AG XY hat aus einer Warenlieferung vom 01.05. eine Forderung in Höhe von 45000€ gegenüber der VW GmbH. Diese Forderung wird am 03.05. von der AG in stiller Form an die Dresdner Bank AG abgetreten. Zudem wird die Forderung ohne Wissen der Dresdner Bank in eine Debitorenliste aufgenommen die die AG am 05.05. im Rahmen eines 2 Mon. zuvor abgeschlossenen Globalzessionvertrages an die Volksbank sendet.

a )Erläutern Sie allg. das Wesen der Globalzession, indem Sie - - auf den Forderungsübergang
- die Bestimmbarkeit der Ford.
- die Bedeutung der Einreichung der Debitorenliste
eingehen.

b) Entscheiden Sie im angeführten Fall welches KI neuer Gläubiger der Ford. gegenüber der AG ist. Begründen sie unter Berücksichtigung von a)

Wäre super wenn mir jmd. helfen könnte.Schonmal vielen Dank für eure Bemühungen!

MFG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2007 17:32 - Geaendert am: 07.07.2007 10:31
Bei einer Globalzession gehen die Forderungen automatisch mit ihrem Entstehen auf den neuen Gläubiger über.

Bereits im Globalzessionvertrag werden die Forderungen eindeutig bestimmt, z. B. durch die Anfangsbuchstaben der Firmen.

Die Einreichung der Debitorenliste hat nur noch rechtsbezeugende Wirkung, aber keine rechtserzeugende Wirkung.

Ältere Rechte gehen vor.
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.06.2007 19:39
Im Gegensatz zur Mantelzession gehen bei der Globalzession die Forderungen tatsächlich schon mit ihrer Entstehung "über". Die Debitorenliste hat also nur deklaratorische Wirkung.
Damit hat hier die erste Abtretung den Vorrang.
Allerdings grenzt man seit Jahren in der Praxis die Forderungen aus Globalzessionen schon nicht mehr nach Buchstaben, PLZ oder ähnlichem ein. Steht leider aber so noch im "Grill" - daher auch immer richtig für Klausuren und Prüfungen.
Die Eingrenzungsregel wurde gemacht, um Übersicherungen zu vermeiden. Bei Übersicherung wird ja die Sicherheit automatisch nichtig. Aber aufpassen: Wenn ich z.B. Modekleidung nur mit 50 oder 60% vom Wert ansetze, sind dies Risikoabschläge und noch keine Übersicherung. Die Übersicherung entsteht durch Sicherheiten nach Risikoabschlägen.
Aber auf den Punkt: In den Globalzessionsvertrag wird seit Jahren eine qualifizierte Freigabeklausel aufgenommen, die Sicherheiten ab einen bestimmten Betrag sofort freigibt. So ist das KI besser dran.
Stellen Sie sich vor: Wir haben Abtretungen mit Buchstaben A - I. Dann schliesst unser Kunde nur Verträge mit Meyer und Schulze. Da hätten wir gar keine Sicherheit.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.06.2007 20:07
Nach der Rechtsprechung reicht es für die Bestimmbarkeit aus, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung erfasst wird. Dazu muss sich der Gläubiger der abgetretenen Forderung zweifelsfrei ermitteln lassen.
Flowing
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.06.2007 10:32
Vielen Dank für eure Hilfe. :o) Und schonmal ein schönes We. Werd das jetz nochmal alles in Ruhe überdenken was ihr geschrieben habt.
juli06
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.06.2007 17:43
Gern geschehen! Dazu auf den Punkt:
Das Wesen der Globalzession kann dem LB entnommen werden - Abtretung gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.
a) Bestimmbarkeit und Bedeutung der Debitorenliste
Mantelzession: erfolgt über Debitorenliste oder Rechnungskopie - hat konstitutive Wirkung
Globalzession: Forderung geht mit Entstehung über, für die Bestimmbarkeit dient die Debitorenliste oder Rechnungskopie - also deklaratorische Wirkung
Für die Bestimmbarkeit ist es wichtig, dass die Forderung exakt beschrieben ist - eindeutig mit Name, "Hausnummer" und Forderungshöhe
b) Gläubiger der Forderung ist die Voba. Ihr Globalzessionsvertrag lag ca. 2 Monate vor Entstehen der Forderung. So geht die Forderung bei Enstehen an die Voba.
Ausser die Voba sagt im Zessionsvertrag - Buchstaben A bis M. Da gehört die XY AG nun wahrlich nicht dazu. Das geht aber aus der Aufgabe nicht hervor.
Auch wenn die AG ggü. der Voba in der Debitorenliste die Forderung nicht erwähnt, gehört sie ihr trotzdem.
In der Praxis ist das natürlich ein Risiko. Forderungen, die gar nicht existieren werden abgetreten bzw. es gibt Doppelabtretungen durch stille Zession. Hier zahlt der Schuldner ggf. an einen anderen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung. Die dem echten Gläubiger zustehende Forderung einzutreiben kann dann schwer werden.
Viel Erfolg bei der Beantwortung Ihrer Aufgabe!
 

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